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Vorlage - VO/5191/13  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Kooperationsklasse an der Grundschule Lüne
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 11 09
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
14.06.2013 
Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

An der Grundschule Lüne soll eine Kooperationsklasse der Schule Am Knieberg eingerichtet werden. Im Rahmen eines „Kooperationsvertrages“ zwischen den beiden Schulen wird eine feste Zusammenarbeit vereinbart. Die Vereinbarung wird zur Kenntnis vorgelegt. Rechtliche Grundlage dafür ist § 25 Abs. 1 NSchG (Zusammenarbeit zwischen Schulen). Die Kooperationsklasse soll ab dem Schuljahr 2013/2014 eingerichtet werden. Die Schulvorstände beider Schulen werden dazu am 11.06.2013 tagen.

Eine derartige Zusammenarbeit besteht bereits an der Igelschule. Dort wurde zum Schuljahr 2000/2001 eine erste, zwischenzeitlich bereits eine zweite Kooperationsklasse der Schule Am Knieberg  eingerichtet.

 

An der Grundschule Lüne kann durch Zusammenlegung eines Besprechungsraumes und eines kleineren, bisher für den Sozialpädagogen genutzten Raumes mit einer Verbindungstür ein geeigneter Raum für die Kooperationsklasse entstehen. Die Kosten der baulichen Herrichtung werden seitens der Gebäudewirtschaft noch vorgelegt. Die Umsetzung kann in den Sommerferien erfolgen, so dass die zusätzliche Klasse zum Schuljahresbeginn zur Verfügung stehen kann.

Durch die Nutzung der Räumlichkeiten in der Grundschule Lüne werden sächliche Kosten gemäß § 113 NSchG für die Hansestadt Lüneburg entstehen. Im Rahmen einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Hansestadt Lüneburg soll die anteilige Beteiligung des Landkreises an den Kosten geregelt werden. Analog zu der Vereinbarung für die Igelschule wird der Anteil von 1/13 der sächlichen Kosten entsprechend des Anteiles der Kooperationsklasse an der Anzahl der Gesamtklassen vorgeschlagen. Ein entsprechender Vereinbarungsentwurf wird vorgelegt.

 

Die Kooperationsvereinbarung bedarf gem. § 25 Abs. 2 NSchG der Zustimmung beider Schulträger. Der Schulausschuss des Landkreises wird sich in seiner nächsten Sitzung ebenfalls mit der Thematik befassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              15,- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen: Kostenschätzung Baukosten ca. 13.000,-€

c)  an Folgekosten:               

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

1.      Entwurf der Vereinbarung nach § 25 Abs. 2 NSchG zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg

2.      Kooperationsvereinbarung der Schulen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kooperationsklasse Knieberg Lüne_Entwurf Vereinbarung LK (25 KB) PDF-Dokument (27 KB)    
Anlage 2 2 Kooperation Lüne April 2013 (58 KB) PDF-Dokument (101 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen, ab dem Schuljahr 2013/2014 an der Grundschule Lüne eine Kooperationsklasse der Schule am Knieberg einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige zu veranlassen.