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Sachverhalt:
Mit Datum vom 14.05.2013 wurde der Hansestadt Lüneburg die Genehmigung des Haushaltes 2013 durch das Nds. Ministerium für Inneres und Sport erteilt.
Die Genehmigung des in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzten Gesamtbetrages der Kreditermächtigungen ergeht jedoch unter der Auflage, dass die aus den Vorjahren noch nicht in Anspruch genommenen und in das laufende Haushaltsjahr übertragenen Kreditermächtigungen nicht über 9.800.000 € hinaus in Anspruch genommen werden dürfen.
Zur Finanzierung von Investitionen, die im Haushaltsjahr 2012 noch nicht abgeschlossen werden konnten und per Haushaltsrest übertragen wurden, ist die Kreditermächtigung im Rahmen des Jahresabschlusses 2012 derzeit in einer Höhe von 10.860.800 € als Haushaltseinnahmerest übertragen worden.
Die Verwaltung hat alle Investitionsmaßnahmen des Jahres 2012 hinsichtlich ihrer Unaufschiebbarkeit, Durchführungsnotwendigkeit und Umfang überprüft. Nach den internen Abstimmungsgesprächen werden nicht mehr alle der ursprünglich geplanten Maßnahmen im vollen Umfang zum Tragen kommen, so dass eine Reduzierung des Kreditvolumens herbeigeführt werden kann.
Prämisse bei der Maßnahmenprüfung war, dass die Reduzierung der Haushaltsreste nicht zur Reduzierung erwarteter Einzahlungen von Dritten führt, sondern nur die Auszahlungen gesenkt werden.
Folgende Maßnahmen wurden reduziert oder deren Umfang geschmälert:
Durch o.g. Kürzungen wird das für das Haushaltsjahr 2012 genehmigte und als Haushaltseinnahmerest nach 2013 übertragene Kreditvolumen in Höhe von 10.860.800 Euro auf 9.800.000 € gesenkt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
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