Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In diesem Jahr findet die Wahl der Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtsperiode 2014 – 2018 statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter in der Strafgerichtsbarkeit, die an den Amts- und Landgerichten voll stimmberechtigt neben den Berufsrichtern mitentscheiden.
Gemäß den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist von jeder Gemeinde bis zum 01.07.2013 eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzustellen. Die Hansestadt Lüneburg wurde vom Amtsgericht Lüneburg aufgefordert, 123 Personen zu benennen.
Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste beinhaltet ausschließlich Personen, die sich freiwillig für das Amt des Schöffen zur Verfügung gestellt haben.
Gemäß § 36 Abs. 1 GVG ist für die Aufnahme in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: ca. 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. ca. 200,00 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der in der Anlage beigefügten Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2013 (Amtsperiode 2014 – 2018) wird gemäß § 36 Abs. 1 GVG zugestimmt.
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