Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Zwei Wohnanlieger der Van-der-Mölen-Straße haben im Hinblick auf den
Anteil des Durchgangsverkehrs verschiedentlich bei Verwaltung und Fraktionen angeregt,
die bereits bestehende Sperrung für den LKW-Verkehr auf den gesamten
Kraftfahrzeugverkehr auszudehnen und nur noch Anliegerverkehr zuzulassen. Ende Dezember 2002 wurde im Rahmen eines Verkehrsversuches die Beschilderung entsprechend geändert. Bereits nach kurzer Zeit zeigten sich erste Probleme. Es gab etliche telefonische und schriftliche Beschwerden sowie ein Widerspruch gegen die erfolgte Sperrung. Nach dem flächenhaften Verkehrskonzept der Stadt Lüneburg ist die Schomakerstraße in ihrer gesamten Länge - ergänzt um die Van-der-Mölen-Straße - als sogenannte “Sammelstraße” ausgewiesen. Über diesen Straßenzug werden die daran angrenzenden Wohngebiete in südöstliche Richtung auf die Stöteroggestraße geführt und treffen dort auf die Hindenburgstraße (Bestandteil des Stadtringes). Der Straßenverkehr gelangt von hier aus über den signalisierten Verkehrsknoten Stöteroggestraße / Hindenburgstraße sowohl auf den hier in westliche Richtung verlaufenden Teil des Stadtringes als auch in Richtung Reichenbach-Kreuzung. Im Falle der Sperrung der Van-der-Mölen-Straße kann das überwiegend aus den Wohngebieten resultierende Verkehrsaufkommen zunächst nur über die Hindenburgstraße in Richtung Westen abfließen (Einbahnstraße). Hinzu kommt, dass die Einmündung “Am Springintgut” (oberer Teil) / Hindenburgstraße nicht signalisiert ist, was hier insbesondere zu Verkehrsspitzenzeiten zu Problemen führt. Eine Weiterführung des Sammelverkehrs etwa durch die vergleichsweise enge Töbingstraße oder gar zunächst in Richtung Norden zur Wietzendorfstraße stellt keine Alternative dar; dies hat sich bereits nach kurzer Zeit gezeigt. Wie durchgeführte Zählungen ergeben haben, ist das Verkehrsaufkommen unkritisch. Selbst die vom Ing.-Büros Schubert angenommenen Zahlen (2/2002 = täglich 2.010 Fahrzeuge; Prognose 2015 = 2.110 Fahrzeuge) wurden mit 1.134 Fahrzeugen deutlich unterschritten. Im Hinblick
auf die Sach- und Rechtslage war nicht davon auszugehen, dass die Bezirksregierung
Lüneburg dem anhängigen Widerspruch stattgegeben würde, war es daher geboten,
dem Widerspruch durch Aufhebung der versuchsweisen Sperrung abzuhelfen. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,-- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. 60,-- b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: keine Anlagen: Beschlussvorschlag: Die Mitglieder
des Verkehrsausschusses nehmen den Sachvortag der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und sprechen sich dafür aus, es bei der jetzigen Lösung (Sperrung des
Durchgangsverkehrs für LKW - Anlieger frei) zu belassen. |
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