Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Laut beschlossenem Haushaltsplan für das Jahr 2013 ist in diesem Jahr ein Betrag von 15.900 € zur Förderung kultureller Projekte in der Hansestadt Lüneburg vorgesehen. Eine Genehmigung der Haushaltssatzung steht noch aus. Es kann erforderlich werden, Auflagen oder Maßgaben der Kommunalaufsicht hinsichtlich der im Haushalt vorgesehenen freiwilligen Leistungen zu entsprechen. Auch wird möglicherweise aus Gründen der Liquiditätssteuerung eine gewisse prozentuale Sperre der Haushaltsansätze erfolgen. Gleichwohl sollte den Antragstellern, die für ihre Vorhaben Planungssicherheit brauchen, schon jetzt signalisiert werden, ob ihre Anträge berücksichtigt werden können (ggf. gekürzt).
Die der Verwaltung vorliegenden Anträge sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach ihrem Eingangsdatum sortiert. Die Gesamtsumme der Anträge beträgt rd. 20.700 €. Die Anträge sind der Vorlage auf Grund ihres Umfangs nicht beigefügt, können aber in der Sitzung oder nach Voranmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten im Fachbereich Kultur eingesehen werden.
Nach Prüfung der Anträge schlägt die Verwaltung vor, den Antragstellern eine Bezuschussung nach Maßgabe der beigefügten Übersicht in Aussicht zu stellen. Eine Begründung für den Verwaltungsvorschlag wird bei Bedarf mündlich erfolgen.
Die Beschlüsse sollten vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung gefasst werden.
Die Antragsteller sind zur Sitzung eingeladen worden und können ggf. zu ihren Anträgen Stellung nehmen.
. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 14.300 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X (vorbehaltlich Haushaltsgenehmigung) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: diverse Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Antragsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2013
? gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung (beiliegende Liste)
? mit folgenden Änderungen (geänderte Liste wird dem Protokoll beigefügt)
zu gewähren; ggf. prozentual vermindert um die Höhe einer eventuellen Haushaltssperre.
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