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Vorlage - VO/5053/13  

 
 
Betreff: Ausbau des Geh- und Radweges Vor dem Neuen Tore
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thöring, Michael
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:Bereich 72 - Straßen- und Brückenbau, Geodaten
Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne   
Beratungsfolge:
Verkehrsausschuss Entscheidung
14.03.2013 
Sitzung des Verkehrsausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der betrachtete Abschnitt der L216 zwischen Schanzenweg und Dörnbergstraße ist Bestandteil des Stadtringes und wies 2007 eine Verkehrsbelastung von 14.300 Kfz/Tag auf. Prognostiziert wird bis 2020 eine Steigerung auf 15.300 Kfz/Tag. Auf der Nordseite der Straße Vor dem Neuen Tore befindet sich die Hauptradverkehrsroute von und nach Reppenstedt. Diese wird auf einen zum Teil nur 1,60 m breiten, in beiden Richtungen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg, geführt. Trotz der Ausweichmöglichkeit auf die Straße bewegt sich der überwiegende Teil der Radfahrer wegen der hohen Verkehrsbelastung der L216 und der darauf gefahrenen Geschwindigkeiten auf dieser schmalen Nebenfläche (vgl. Anlage 1).

 

Da sich im weiteren Verlauf der Route sowohl in Richtung Reppenstedt als auch in Richtung Innenstadt (Am Graalwall) die Radverkehrsführungen auf der Nordseite der jeweiligen Straßenzüge befinden, bot es sich an, zur Minimierung der Kosten und des Einflusses auf die Straßenraumgestaltung zuerst auch die Eigentümer auf der Nordseite (Vor dem Neuen Tore 1 bis 6) zwecks Erwerbs von Flächen zur Verbreiterung des Gehweges auf die gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) für gemeinsame Geh- und Radwege mindestens notwendigen 3,00 m anzuschreiben. Da dies in vier Fällen negativ beschieden wurde und nur der Eigentümer von „Madonna“ dem ohne Bedingungen positiv gegenüberstand, musste diese Lösung leider verworfen werden.

 

Im Arbeitskreis Verkehr wurden daraufhin gemeinsam mit ADFC, VCD und der Polizei weitere Szenarien erörtert. Diese hatten alle zum Ziel, ausreichend Platz für die Radverkehrsanlagen auf der Nordseite zu schaffen. Dies wird durch ein Verschieben der Straßenachse in Richtung Süden erreicht. Allerdings wäre hiermit auch die Beseitigung der in der Kurve befindlichen Bäume verbunden.

 

Die laut ERA 2010 mögliche Abmarkierung eines Radfahrstreifens auf der Südseite als Alternativlösung hätte neben der zweimaligen Querungsnotwendigkeit der Kreuzung Vor dem Neuen Tore/Schnellenberger Weg für Radfahrer aus Richtung Reppenstedt und dem Bruch der kontinuierlichen Radverkehrsführung auf der Nordseite der genannten Straßenzüge den Bau eines Gehweges auf Privatgrund südlich der Buche beim Getränkemarkt sowie eine komplette Straßenraumneugestaltung der Neuetorstraße unter Verzicht auf die dortigen Parkstände zur Folge gehabt. Wegen der neuen ungeklärten Grunddienstbarkeiten und der in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehenden Kosten wurden diese Überlegungen fallen-gelassen.

 

Als einzige Lösung zur Beseitigung des Engpasses verblieb die Verbreiterung des vorhandenen, benutzungspflichtigen Geh- und Radweges auf der Nordseite auf 2,85 bis 3,50 m durch Verschwenkung der Straßenachse in Richtung Süden bei gleichzeitiger Verlängerung der Linksabbiegespur in den Schnellenberger Weg (vgl. Anlage 2). In Richtung Innenstadt wird der Radverkehr in beiden Richtungen über den Stadtwall weitergeführt, der zur Ermöglichung des Winterdienstes auf 2,50 m Breite mit grobporigem Material gepflastert wird (ca. 580 qm). Die asphaltierten Flächen von Im Springintgut aus (ca. 510 qm) werden als Ausgleich dafür vollständig zurückgebaut (entsiegelt). Um kein Parallelangebot aufrechtzuerhalten, wird zudem der unfallträchtige Radweg Am Springintgut entlang der Zulassungsstelle ebenfalls zurückgebaut und auf der gesamten Länge bis kurz vor den Schanzenweg in einen Gehweg Radfahren frei umgewandelt. Damit können Zielverkehre Richtung Am Benedikt, Kita etc. unter Beachtung der gebotenen Rücksichtnahme ohne abzusteigen bis an die Stellen weiterfahren, wo sich die Neuetorstraße am geeignetsten queren lässt (vgl. Anlage 3).

 

Positiver Begleiteffekt dieser Maßnahme ist, dass mit der Verschiebung der Straßenachse auch eine Verlängerung der Aufstellfläche für Linksabbieger in den Schnellenberger Weg von 4 auf 10 Kfz einhergeht, was die Leistungsfähigkeit dieses Teils des Stadtringes deutlich verbessert.

 

Aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden bis zum 15.02. eines Jahres bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm des Landes anmelden zu müssen, hat die Verwaltung fristwahrend am 12.02.2013 einen auf den vorangegangenen Ausführungen basierenden Förderantrag bei der NLStBV eingereicht. Dieser kann noch um die aus der Beratung im Verkehrsausschuss resultierenden Ergebnisse modifiziert werden, da die baureife Ausführung erst im Bewilligungsjahr vorgelegt werden muss.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert: anzumelden für das Jahr der Zuteilungsreife (voraussichtlich 2015)

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              600.000,00 €

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen: 321.000,00 € aus Landesmitteln

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlage 1 – Vor dem Neuen Tore Ist.pdf

Anlage 2 – Lageplan.dpf

Anlage 3 – Vor dem Neuen Tore.pdf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Vor dem Neuen Tore Ist (1066 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Lageplan (531 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Vor dem Neuen Tore Plan (1068 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Lösung des Radverkehrsengpasses „Vor dem Neuen Tore“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die vorliegende Planung bei Aufnahme in das Mehrjahresprogramm des Landes um die ggf. in der Beratung besprochenen Modifikationen zu ergänzen.