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Sachverhalt:
Am 01.02.2013 wurde Herr Tobias Glor von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Rettmer als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Glor vorliegen, könnte er zum nächst möglichen Termin zum Ortsbrandmeister der Ortfeuerwehr Lüneburg-Rettmer ernannt werden.
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Der Kreisbrandmeister wurde zur vorgesehenen Ernennung angehört und hat keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: max. 10,00 € c) an Folgekosten: monatlich 77,00 € gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und –herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2013 - 2019
e) mögliche Einnahmen: keine : Anlage/n:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.03.2013 bis 28.02.2019 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer zu ernennen. |
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