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Sachverhalt:
1. Seit ihrer Gründung im März 2011 hat es in der Museumsstiftung Lüneburg einige Veränderungen gegeben. Durch den Tod des ehemaligen Leiters des Museums für das Fürstentum Lüneburg kann der Stiftungsvorstand momentan nur noch mit drei Mitgliedern besetzt werden. Die Leiterin des Museums Lüneburg nimmt zwar an den Sitzungen teil, besitzt dabei jedoch kein Stimmrecht. Die notwendigen Anpassungen finden sich in § 5 der als Anlage zur Beschlussvorlage beigefügten geänderten Satzung wieder (die Änderungen/Anpassungen sind fett gedruckt und grau hinterlegt).
Weiterhin hat sich gezeigt, dass in der wirtschaftlichen Abwicklung einige Veränderungen - z.B. im Ablauf der Berichterstellung - notwendig sind. Hiervon sind die Regelungen in § 10 betroffen.
Gleichzeitig wurden einige redaktionelle Änderungen, wie zum Beispiel der Name des Museums Lüneburg vorgenommen.
Stiftungsrat, Stiftungsvorstand sowie die übrigen Stifter haben den Änderungen bereits zugestimmt. Zusätzlich wird für die Museumsstiftung, insbesondere deren Vorstand, demnächst noch eine Geschäftsordnung zur präziseren Regelung der einzelnen Aufgaben und Verantwortlichkeiten erlassen.
2. Die unter 1. genannten Satzungsänderungen sind mit der Stiftungsaufsicht abgestimmt worden. Dabei hat sich herausgestellt, dass die in § 10 (3) gewünschte Anpassung, den Jahresabschluss sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres vorzulegen, den Bestimmungen des niedersächsischen Stiftungsrechtes widerspricht, da die Jahresrechnung gem § 11 Abs. 3 Nds, StiftG bereits 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der Stiftungsaufsicht vorzulegen ist. Dies ist entsprechend nachträglich zu berichtigen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Von Stiftungsrat und Stiftungsvorstand geänderte Satzung der Museumsstiftung Lüneburg
Beschlussvorschlag:
1. Den in der Anlage zur Beschlussvorlage gekennzeichneten, vom Stiftungsrat beschlossenen Änderungen in der Stiftungssatzung der Museumsstiftung Lüneburg wird zugestimmt.
2. Die Regelung in § 10 (3), den Jahresabschluss 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres vorzulegen, ist entsprechend den Bestimmungen des niedersächsischen Stiftungsrechtes auf 5 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres zu berichtigen.
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