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Vorlage - VO/5016/13  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 "Hanseviertel-Ost"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Siemsglüß, Lea
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
11.03.2013 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Auf einem großen Teil der ehemaligen Schlieffen Kaserne entwickelt sich das Hanseviertel als ein modernes innerstädtisches Wohngebiet. Im Jahr 2012 wurde das Verfahren für 1. Änderung des Bebauungsplans Schlieffen-Parkbegonnen, mit dem Ziel, dem Quartier einen eigenständigen zentralen Bereich zu geben und im Sinne eines flächensparenden Umgangs mit dem Boden eine stärkere Verdichtung der Bebauung zu ermöglichen. Voraussichtlich werden diese Flächen innerhalb der nächsten zwei Jahre vollständig entwickelt sein.

Für die Hansestadt Lüneburg ergibt sich damit ein großes Entwicklungspotential, wenn die an das Hanseviertel östlich angrenzenden Flächen der Schlieffen Kaserne (Flächen für die Bundespolizei / Castortransporte) für eine bauliche Erweiterung genutzt werden können.

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt daher, den Planungsprozess zu beginnen, um die Flächen südlich und östlich des jetzigen Hanseviertels für eine Bebauung vorzubereiten. Das Plangebiet reicht im Norden an die Flächen des Hanseviertels, im Osten bis zur Ostumgehung (B 4 / B 209), im Süden bis zur Bleckeder Landstraße und im Westen bis zum Behördenzentrum Ost. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus der zeichnerischen Darstellung.

Mit Einleitung des Verfahrens sollen zudem die Gespräche zur Übernahme der Flächen vom Bund intensiviert werden.

Ziel ist es Wohn- und Mischgebietsflächen zu entwickeln, sowie Flächen für Gewerbe im östlichen Bereich nahe der Ostumgehung. Im Rahmen des Bebauungsplans sind die genauen Flächenaufteilungen zu entwickeln, aber auch der Erhalt von vorhandener Bausubstanz zu prüfen.

 

Der Geltungsbereich ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 21,9 ha.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in )

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 150

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Verfahrensübersicht, Geltungsbereich

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.BPlan.Nr 153 (19 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 2 2 612610-153 Anlage VO5016-13 Geltungsbereich (432 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.      Für einen Bereich südlich des Hanseviertels, westlich der Ostumgehung (B 4 / B 209), nördlich der Bleckeder Landstraße und östlich vom Behördenzentrum Ost wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 153 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 153 bekommt die Bezeichnung „Hanseviertel-Ost“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2.      Ziel der Planung ist es, die Flächen für eine Nutzung als Wohn,- Misch- und Gewerbegebiet vorzubereiten.

 

3.      Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.