Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Bis zum
Jahre 1997 war die Besichtigung der Räumlichkeiten des Alten Rathauses nur mit
gleichzeitiger Führung durch eigenes Personal möglich. Im Zuge der
Stadtrechtsausstellung wurde dies umgestellt. Seither ist eine Besichtigung
auch ohne Führung möglich. Die Eintrittspreise wurden verändert. Es ist ein
Eintrittsentgelt zu zahlen. Für die Inanspruchnahme einer Führung wird ein
Zuschlag berechnet. Die
Umstellung bedingte die Einstellung von zusätzlichem Personal, weil die
Einlasskasse ständig besetzt bleiben muss und darüber hinaus wegen der
verzweigten Räumlichkeiten Aufsichtspersonal – neben den Kräften, die führen,
bereitgestellt werden muss Dieses
Personal wurde durch Hilfskräfte, die die Fachstelle für Arbeit nach § 19
Bundessozialhilfegesetz zur Verfügung stellte, gewonnen. Inzwischen
ist es der Fachstelle für Arbeit nicht mehr möglich, solche Aushilfen in der
notwendigen Zahl zur Verfügung zu stellen. Gegenwärtig wird nur noch eine
BSHG-19-Kraft beschäftigt. Um die Besichtigungsmöglichkeiten im bisherigen Umfange
aufrecht zu erhalten, ist deshalb in der Saison (01.04. – 31.10.) zusätzliches
Personal zu beschäftigen, was zu einem höheren Personalaufwand führt. Um diesem Kostenanstieg begegnen zu
können, erscheint es notwendig, ein neues Konzept für das Alte Rathaus zu
erarbeiten. Der Vorschlag der Verwaltung in
Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern des Alten Rathauses sieht eine leichte Anhebung
der Eintrittspreise, sowie eine Veränderung der Öffnungs- und Führungszeiten
vor. Die Eintrittsgelder stellen sich wie
folgt dar: alt neu EinzelbesucherErwachsene 3,07 € 3,50 € Ermäßigt 2.05 € 2,50 € Gruppe (ab 10), pro PersonErwachsene 2,56 € 2,60 € Ermäßigt 1,53 € 1,80 € Familie2 Erw., mind. 2 Kinder 8,69
€ 10,00 € Zuschlag für FührungenFührungen (öffentl.) Einzelbesucher 0,70
€ 1,00 € Familie 1,54
€ 2,00 € Führungen (Gruppe) Deutsch 15,34 € 18,00
€ Fremdsprache 20,45 € 22,00
€ Durch diese Gebührenerhöhungen sind
Mehreinnahmen von über 13.000,- € im Jahr zu erwarten. Um einen Vergleich zu anderen
Eintrittspreisen ziehen zu können, folgt eine Übersicht verschiedener
Lüneburger Einrichtungen. Es wird deutlich, dass die angehobenen
Preise noch sehr moderat im Mittel des Preisspiegels liegen.
Neben der leichten Gebührenerhöhung
wird aber auch eine Änderung der Öffnungs- und Führungszeiten notwendig. Bisher
konnte das Alte Rathaus ganzjährig für Besucher auch ohne Führungstermin
geöffnet werden. Aufgrund des oben beschriebenen Personalmangels ist hier eine
Beschränkung sinnvoll. Diese Änderung berücksichtigt jedoch
das Touristenaufkommen in Lüneburg und entspricht weitestgehend den Wünschen
der Besucher. 01. April – 31. Dezember Einlass
auch ohne Führungen 10.00 – 17.00 Uhr Einlass ohne Führungen
Führungen 10.00 Uhr 12.30 Uhr 15.00 Uhr 01. Januar – 31. März ausschließlich
Führungen Führungen 10.00 Uhr 11.30 Uhr 13.30 Uhr 15.00 Uhr Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,- aa)
Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: Die im Ortsrecht der Stadt Lüneburg
festgeschriebenen Gebühren für Rathausführungen (41-11) in der Fassung vom
25.05.1989 werden durch folgende Aufstellung mit Wirkung zum 01.07.2003
ersetzt. Gebühren und
Öffnungszeiten
für Rathausführungen - gültig ab 01.07.2003 - Eintritt
Einzelbesucher
Erwachsene 3,50 € ermäßigt 2,50 € Gruppe (ab 10), pro Person
Erwachsene 2,60 € ermäßigt 1,80 € Familie
2
Erw., mind. 2 Kinder 10,00
€ Zuschlag für
Führungen
Führungen
(öffentl.) Einzelbesucher 1,00
€ Familie 2,00
€ Führungen
(Gruppe) Deutsch 18,00 € Fremdsprache 22,00 € Öffnungszeiten
01.
April – 31. Dezember Einlass auch ohne Führungen 10.00
– 17.00 Uhr Einlass ohne
Führungen
Führungen
10.00
Uhr 12.30
Uhr 15.00
Uhr 01.
Januar – 31. März ausschließlich Führungen Führungen 10.00
Uhr 11.30
Uhr 13.30
Uhr 15.00
Uhr Lüneburg, |
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