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Vorlage - VO/5003/13  

 
 
Betreff: Projekt Cavalcade, Kunstverein Zeitgenössische Kunst Lüneburg e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Landmann
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Entscheidung
12.02.2013 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Wie aus der unter TOP 4 vorgelegten Denkmalliste hervorgeht, befinden sich unter den erfassten Denkmalen auch eine gewisse Anzahl von Pferde-/Reiterstandbildern.

 

Die Diskussion um diese Standbilder hat gezeigt, wie unterschiedlich die Wahrnehmung und Beurteilung dieser Objekte sein kann. Die öffentlich dazu geführten Diskussionen haben den Lüneburger Kunstverein „Zeitgenössische Kunst e.V.“ angeregt, im Zusammenwirken mit einem namhaften französischen Künstler über die Realisierung eines Projektes nachzudenken, welchen Beitrag die Kunst bei einer Neubewertung bestimmter Denkmale leisten könnte.

 

Der Kunstverein „Zeitgenössische Kunst e.V.“ erhält Gelegenheit, sein Vorhaben vorzustellen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage: 30 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Projektbeschreibung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Cavalcade_Konzept (26 KB) PDF-Dokument (104 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis und empfiehlt, das vorgestellte Projekt im Rahmen der erbetenen Kooperation zu begleiten, wobei Sachleistungen und sonstige Aufwendungen entsprechend der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten der vorherigen Beschlussfassung bedürfen.