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Sachverhalt:
Am 13.07.2010 wurde Herr Frank Noether von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Oedeme als Ortsbrandmeister vorgeschlagen und im Anschluss zum 01.09.2010 durch die Verwaltung kommissarisch zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme ernannt. Die Ernennung erfolgte zunächst nur kommissarisch, weil die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, noch nicht vorlagen.
Die beiden Zugführerlehrgänge wurden durch Herrn Noether zwischenzeitlich absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind.
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden unter anderem die Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Da Herr Noether die Funktion nunmehr schon kommissarisch wahrgenommen hat, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen.
Der Kreisbrandmeister wurde zur vorgesehenen Ernennung angehört und hat keine Bedenken erhoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: max. 10,00 € c) an Folgekosten: monatlich 77,00 € gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und –herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030 Produkt / Kostenträger: 12600102 Haushaltsjahr: 2013 - 2016
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Herrn Noether mit Wirkung vom 01.03.2013 bis 31.08.2016 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg Oedeme zu ernennen.
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