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Vorlage - VO/4957/12  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park", 1. Änderung
Entwurfsbeschluss
Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:06 - Bauverwaltung
Bearbeiter/-in: Neumann, Tobias  Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
10.12.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 21.02.2012 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 129 „Schlieffen-Park“ eingeleitet, um planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine stärkere Verdichtung des zentralen Bereichs des Hanseviertels zu ermöglichen. Ziel des Verfahrens ist es, die eine stärkere Verdichtung mit Geschosswohnungsbauten für den Miet- und Eigentumsbereich zu ermöglichen, um eine stärkere soziale und demografische Durchmischung im neuen Stadtteil entwickeln zu können.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 27.04.2012 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 14.05.2012 bis 08.06.2012 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 02.05.2012 bis 08.06.2012 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

Es wurden zur Erarbeitung der Entwurfsfassung Fachgutachten zum Verkehr, zu Schall sowie zum Einzelhandel eingeholt. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung sowie der Fachgutachten sind in den Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet worden.

Als nächster Verfahrensschritt kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Plan für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen oder Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Bebauungsplanentwurf, Begründung

Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Bebauungsplanentwurf, Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-129 1Ä Analge VO 4957-12 Geltungsbereich (229 KB)      
Anlage 4 2 612610-129 1Ä Anlage VO 4957-12 Verfahrensübersicht (12 KB)      
Anlage 2 3 612610-129 1Ä Anlage VO 4957-12 Bebauungsplanentwurf (1844 KB)      
Anlage 3 4 612610-129 1Ä Anlage VO 4957-12 Begründung (3822 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtplanung beschließt:

 

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 Schlieffen-Park1. Änderung mit örtlicher Bauvorschrift nebst Entwurf der Begründung wird zugestimmt.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.