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Sachverhalt:
Laut Ratsbeschluss vom 20.09.12 sind 60.000,- € für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 überplanmäßig bereitgestellt worden. Bei dieser Summe handelte es sich um eine Kostenschätzung. Zum Zeitpunkt dieser Kostenschätzung von Seiten des Ingenieurbüros WK Consult lagen noch keine Untersuchungen und Abrisskonzepte vor. Besichtigungen der Gebäude Frommestrasse 4 und 6 waren aufgrund der Ablehnung des Eigentümers der Frommestrasse 6 und der Mieter der Frommestrasse 4 erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Aufgrund des Zeitdruckes zum baldigen Rückbau wurde eine freihändige Vergabe durchgeführt. Das Ergebnis der Angebotseinholung lag über den zunächst geschätzten Kosten. Dafür sind folgende Gründe ausschlaggebend:
1. Die Trennung der Gebäude Frommestraße 5 und 6 in dem jetzt erforderlichen Umfang
2. Die Berücksichtigung der erst im Nachhinein vorliegenden Ergebnisse der Schadstoffuntersuchung
3. Der Ausbau der aufwändigen Sicherungskonstruktion, um den Rückbau durchführen zu können.
Die rechnerische Prüfung der Angebote zum Rückbau der Frommestraße 5 ergab folgendes Bruttoergebnis:
1. WIWA – WILKO Wagner GmbH, 20539 Hamburg 93.712,00 €
2. TIRS GmbH, 21395 Tespe 114.240,00 €
3. Ehlert + Söhne GmbH, 20537 Hamburg 158.061,75 €
4. Wertheimer GmbH, 21339 Lüneburg 252.518,18 €
Unter Berücksichtigung rechnerischer und technischer Gesichtspunkte hat die Firma WIWA – WILKO Wagner GmbH aus Hamburg das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 93.712,- € abgegeben.
Zusätzlich zu den eigentlichen Sicherungsmaßnahmen soll die Bauabnahme durch die Firma WK Consult fachlich beaufsichtigt werden. Die Bauabnahme wird laut Angebot 416,74 € kosten. Für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 werden also insgesamt Mittel in Höhe von rund 95.000,- € benötigt.
Es wurden bereits 60.000,- € bereitgestellt, so dass überplanmäßige Mittel in Höhe von 35.000,- € beantragt werden.
Im Budget des Bereiches 61 befinden sich noch gesperrte Mittel in Höhe von rund 27.800,- € (Sachkonto 4271400 – Kosten für Vermessung und Gutachten). Es wird vorgeschlagen diese Summe zur Deckung des überplanmäßigen Aufwands heranzuziehen. Weiterhin stehen im Budget der Stabsstelle 06 noch 7.200,- € (Gutachten im Senkungsgebiet Ochtmisser Kirchsteig) zur Verfügung, die zur Deckung des überplanmäßigen Bedarfs verwendet werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 95.000,- € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 61040 / 06020 Produkt / Kostenträger: 51100104 / 54100107 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Erstattung des Eigentümers, bisher wurden drei Kostenfestsetzungsbescheide öffentlich zugestellt. Weitere Kostenfestsetzungsbescheide sind vorgesehen.
Anlage/n: ./.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 117 NKomVG wird der Leistung des überplanmäßigen Aufwandes und der damit verbundenen überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 35.000 Euro, für den Rückbau des Gebäudes Frommestraße 5 im Rahmen der Ersatzvornahme, zugestimmt.
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