Bürgerinformationssystem

Vorlage - VO/4909/12  

 
 
Betreff: Nachtrag zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012 sowie Änderung des Investitionsprogramms der Hansestadt Lüneburg 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Timo Gomell
Federführend:Bereich 21 - Kämmerei, Steuern und Erbbaurechte Bearbeiter/-in: Gomell, Timo
Beratungsfolge:
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
30.11.2012 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Anhörung
28.11.2012 
Sitzung des Ortsrates Ochtmissen (offen)   
Ortsrat der Ortschaft Oedeme Anhörung
28.11.2012 
Sitzung des Ortsrates Oedeme (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat hat mit Beschluss zum Haushaltsplan 2012 vom 27.01.2012 eine Höchstgrenze für Liquiditätskredite in Höhe von 165 Mio. € festgelegt. Dieser Höchstbetrag wurde in Absprache mit der Kommunalaufsicht knapp bemessen und so auch in der Haushaltsgenehmigung vom 18.05.2012 begründet.

 

Der festgelegte Höchstbetrag wird aufgrund der aktuellen Haushaltsentwicklung im Jahre 2012 nicht ausreichen. Diese in der Haushaltssatzung festgelegte Liquiditätslinie hat Gültigkeit bis zur Genehmigung des Haushaltsplanes 2013, welche unter Beachtung der Fristen im Genehmigungsverfahren nicht vor April 2013 vorliegen wird. Auch vor dem Hintergrund der Eingliederung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zum 01.01.2013, welchem eine eigene Kreditlinie i.H.v. 2 Mio. € genehmigt wurde, ist eine Erhöhung des Höchstbetrages erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, den Höchstbetrag für Liquiditätskredite auf 175 Mio. € anzupassen.

 

Die erwarteten Gewerbesteuererträge bleiben hinter dem Plan (40,95 Mio. €) zurück und werden auf circa 33 Mio. € geschätzt (Abweichung -8 Mio €). Ein Grund für die Abweichung ist eine Gewerbesteuerrückzahlung i.H.v. 2,8 Mio. €.

 

Im Bereich des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ist auch aufgrund einer veränderten Berechnungssystematik mit geringeren Schlüsselzuweisungen (circa -2,3 Mio. €) zu rechnen. Dem stehen höhere Erträge aus der Einkommenssteuer (1,4 Mio. €) entgegen.

 

Auch im Aufwandsbereich kommt es zu Veränderungen, die den Haushalt belasten, welche jedoch innerhalb des Aufwandsbereiches aufgefangen werden. Die Negativabweichungen resultieren aus einer höheren Kreisumlage (circa 2 Mio. €) und den Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst (saldiert circa 0,2 Mio. €), welche u.a. durch einen geringeren Zinsaufwand (0,9 Mio. €), eine geringere Gewerbesteuerumlage (0,85 Mio. €) und eine restriktive Mittelbewirtschaftung (0,45 Mio. €) kompensiert werden können.

 

Als ergebnisneutrale Ansatzabweichung sollen die Mehraufwendungen und Mehrerträge im Bereich der Sozialhilfe i.H.v. 1 Mio. € im Nachtrag veranschlagt werden. Die Hauptursache für den Mehraufwand liegt in dem enormen Fallzahlenzuwachs in den jeweiligen Sachgebieten sowie der Anhebung der Regelleistung zum 01.01.2012. Die genannten Faktoren hätten eine Überschreitung des Planansatzes um 1,57 Mio. € zur Folge. Durch Ansatzunterschreitungen bei anderen Produkten verbleibt letztlich ein Mehraufwand i.H.v. 1 Mio. €. Der Mehraufwand wird gem. § 2 des Finanzvertrages zwischen der Hansestadt Lüneburg und dem Landkreis Lüneburg vom Landkreis Lüneburg erstattet.

 

Für den Museumsneubau (Investitionsnummer 01-252-001) ist aufgrund von Preissteigerungen in der Baubranche mit Mehrkosten i.H.v. 0,6 Mio. € zu rechnen. Durch die folgenden Einsparungen/Mehreinzahlungen werden diese Mehrkosten aufgefangen:

§         120 T€ Einsparung (saldiert) „Energetische Stadtsanierung“ (Inv.-Nr. 01-511-011); das für 2012 erwartete Förderprogramm wurde nicht angeboten. Ab 2013 gibt es eine neue Förderkulisse.

§         150 T€ Einsparung „Restaurierung Altes Rathaus“ (Inv.-Nr. 01-523-001); der Umbau des Ratskellers erfolgt zunächst nicht

§         50 T€ Einsparung „Reit.-Diener-Str.“ (Inv.-Nr. 01-111-015); erforderliche Maßnahmen am Gebäude waren Instandsetzungen und keine Investitionen.

§         280 T€ Mehreinzahlungen aus der Veräußerung von Grundvermögen

 

Die vorstehend genannten Veränderungen sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Der Verlauf der Gewerbesteuer in 2012 ist untypisch und war nicht vorhersehbar, teilweise hervorgerufen durch Einmaleffekte (s.o). Die Ertragserwartung für die Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2013 wurde entgegen der mittelfristigen Planung aus 2012 bereits angepasst. Die im Entschuldungshilfevertrag festgelegte Erhöhung der Hebesätze ist daher bereits für das Jahr 2013 umzusetzen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                 50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

Übersicht der Abweichungen zum Nachtrag 2012

Nachtragssatzung

Gesamtergebnis/Gesamtfinanzplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1_Nachtrag2012ErgHH_FinHH_Invest (303 KB)      
Anlage 2 2 Anlage2_Nachtragshaushaltssatzung (201 KB)      
Anlage 3 3 Anlage3_GesamtHaushalt (220 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt den Erlass der beigefügten Nachtragshaushaltssatzung sowie die Festsetzung des fortgeschriebenen Investitionsprogramms der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2012