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Sachverhalt: 1. Betriebsabrechnung 2011 und Gebührenbedarfsberechnung 2013
Die vorliegende Betriebsabrechnung 2011 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Unterdeckung von rd. 72,2 T€ aus.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2011 auf Basis der Betriebsabrechnung 2010 für das Jahr 2012 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Aus der Unterdeckung der Betriebsabrechnung 2011 und der negativen Prognose 2012 ist ohne eine Gebührenanpassung eine jährliche Unterdeckung von rd. 21,8 T€ zu erwarten. Aufgrund dessen wird eine Gebührenanpassung in Höhe von rd. +12,5 % empfohlen.
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung wird folgende Ergebnisentwicklung 2012 erwartet (detailliert in Anlage 2):
2. Gebührenanpassung / Änderung der Marktgebührensatzung
Die prognostizierte Kostenunterdeckung resultiert aufgrund der zu erwartenden
Die erste Fassung der Satzung über die Erhebung von Marktstandgeld (Marktgebührensatzung) wurde am 22.06.1982 beschlossen. Es folgte die Fassung der 3. Änderungssatzung am 08.12.2011. Aufgrund der empfohlenen Gebührenanpassung ist die Marktgebührensatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung zu beschließen.
Die Gebührenanpassung ist sowohl der Synopse (Anlage 3) als auch der beiliegenden Marktgebührensatzung in der Fassung der 4. Änderungssatzung (Anlage 4) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 27.600 € Anlage/n: ? Betriebsabrechnungsbogen 2011 (BAB) – Teil 1 ? Betriebsabrechnungsbogen 2011 (BAB) – Teil 2 ? Gebührenbedarfsberechnung 2013 ? Synopse über die Änderung der Marktgebührensatzung ? Satzungsänderung zur 4. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2011 für das Marktwesen wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2013 inklusive der Gebührenanpassung um rd. +12,5 % wird zugestimmt.
Die dargestellte Satzungsänderung zur vierten Änderung der Satzung der Hansestadt
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