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Sachverhalt: Die vorliegende Betriebsabrechnung 2011 (Anlage 1) weist als jahresbezogenes Ergebnis eine Überdeckung von rd. 24,3 T€ aus. Nach Einbeziehung des Ergebnisvortrages aus dem Jahr 2009 sowie der Ergebnisverzinsung ergibt sich ein Gesamtergebnis von rd. -582,2 T€.
Auf Basis der Prognose des Vorjahres wurde ein Betriebsergebnis für 2011 i.H.v. 1,0 T€ erwartet. Die prognostizierten Kosten in Höhe von 1.393,8 T€ wurden um 111.8 T€ unterschritten. Die prognostizierten Erlöse konnten aufgrund der schwankenden Fallzahlen nicht erreicht werden und wurden um 88,6 T€ unterschritten. Trotz der schwankenden Fallzahlen konnte durch eine restriktive Haushaltsführung des Bereichs 74F ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden.
Die derzeitig gültige Gebühr wurde durch eine einjährige Gebührenbedarfsberechnung aus dem Jahr 2011 auf Basis der Betriebsabrechnung 2010 für das Jahr 2012 festgesetzt. Eine Fortschreibung des Gebührenbedarfs ist erforderlich.
Eine Vorschau bei gleich bleibender Gebührenhöhe auf Basis einer einjährigen Kalkulation (Anlage 2) belegt, dass selbst das prognostizierte Jahresergebnis 2013 von rd. 32,8 T€ die Ergebnisverzinsung der Vorträge nicht decken kann.
Um die schwankenden Fallzahlen kompensieren zu können und um die negativen Vorträge aus den Vorjahren graduell abzubauen, wird empfohlen die Friedhofsgebühren um rd. 7,5 % zum 01.01.2013 zu erhöhen.
Unter Berücksichtigung der Gebührenanpassung in Höhe von rd. 7,5 % wird folgende Ergebnisentwicklung (detailliert in Anlage 3) erwartet:
Die Gebührenanpassung ist sowohl der Synopse über die Änderungen (Anlage 4) als auch der Friedhofsgebührensatzung (Anlage 5) zu entnehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 78.800,00 € Anlage/n: ? Betriebsabrechnungsbogen 2011 (BAB) – Teil 1 ? Betriebsabrechnungsbogen 2011 (BAB) – Teil 2 Seite 1/2 ? Betriebsabrechnungsbogen 2011 (BAB) – Teil 2 Seite 2/2 ? Entwicklung des Gebührenbedarfs 2013 ohne Gebührenanpassung ? Gebührenbedarfsberechnung 2013 ? Synopse zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung ? Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die
Beschlussvorschlag: Die Betriebsabrechnung 2011 für die Friedhöfe wird zur Kenntnis genommen.
Der Gebührenbedarfsberechnung für 2013 inklusive der Gebührenanpassung um +7,5 % wird zugestimmt.
Die in der Anlage 5 dargestellte Satzungsänderung zur 21. Änderung der Satzung der
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