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Vorlage - VO/4867/12  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushalt 2013; Teilhaushalt Bildung und Betreuung (Schulen)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:40 06 00
Federführend:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Entscheidung
20.11.2012 
Sitzung des Schulausschusses geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Ratsmitglieder des Schulausschusses werden gebeten, den Entwurf des Haushaltsplanes 2013 mitzubringen.

 

Der zum Haushaltsjahr 2013 vorliegende Haushaltsplan-Entwurf wurde nach den Regelungen des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) erstellt.

Der Haushaltsplan umfasst insgesamt 25 Teilhaushalte, von denen 5 Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zugeordnet sind. Innerhalb des Fachbereiches bildet der Teilhaushalt 53000 das Aufgabenfeld des Bereichs Bildung und Betreuung ab.

 

Aus dem Teilhaushalt 53000 werden dem Schulausschuss die folgenden Produkte zur Beratung vorgelegt:

Produkt 211001     Grundschulen

Produkt 212001     Hauptschulen

Produkt 215001     Realschulen

Produkt 216001     Haupt- und Realschulen, Oberschulen

Produkt 217001     Gymnasien

Produkt 218001     Gesamtschulen

Produkt 221001     Förderschulen

Produkt 242001     Fördermaßnahmen für Schüler

Produkt 243001     Sonstige schulische Aufgaben

Produkt 244001     Kreisschulbaukasse

In der Sitzung werden zur laufenden Entwicklung dieser Produkte nähere Erläuterungen gegeben.

 

Beim Vergleich mit den Haushaltsdaten der Vorjahre ist zu beachten, dass aufgrund der Rückführung des Fachbereiches 8 – Gebäudewirtschaft – in den städtischen Haushalt bei den Schulprodukten (211001 bis 221001) Ansätze aufgenommen wurden, die bisher im Haushalt des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft geführt wurden.

Diese sind im Entwurf entsprechend gekennzeichnet.

Der korrespondierende Ansatz „Erstattungen an die Gebäudewirtschaft“ wurde bei den o. g. Schulprodukten auf 0 € gesetzt.

 

Die im Ergebnishaushalt veranschlagten Mittel dienen im Wesentlichen der Verbesserung der pädagogischen Lernsituation an der jeweiligen Schule.

Im Rahmen eigener Budgetverantwortung der Schulen werden vom Schulträger Pauschalmittel für

     die Beschaffung von Lehr- und Lernmitteln (4271),

     die Unterhaltung des beweglichen Vermögens (4221) und

     die Geschäftsaufwendungen (4431)

bereit gestellt.

Über die Verwendung wird haushaltsjahrübergreifend meist zu Beginn des Schuljahres in den Gremien der Schulen entschieden.

 

Dazu hat die Hansestadt im Jahre 2007 beschlossen, die Ansätze für Lehr- und Lernmittel und die Unterhaltung des beweglichen Vermögens in 2007 um 5% und ab 2008 jährlich um 2% bezogen auf das jeweilige Vorjahr zu erhöhen.

Diese Entscheidung erbrachte eine wirksame Sicherung der Unterrichtssituation in den städtischen Schulen und genießt hohe Akzeptanz bei den Lehrkräften und Eltern.

 

Die Schulverwaltung benötigt zudem für den laufenden Betrieb die Haushaltsmittel für Schwimmunterricht, Schülertransport zu verschiedenen Sporthallen und dem Hallenbad, für Kochunterricht, das Projekt „Moonlightsport“ und insbesondere für die „sonstigen Zuschüsse“.

 

Dies sind Mittel für die Bezuschussung der ÜMI / Einrichtungen zur Nachmittagsbetreuung von Grundschülern. Dazu erhalten auch Ganztagsschulen, die landesseitig nicht mit den notwendigen Stunden für pädagogische Kräfte ausgestattet sind, aus diesem Ansatz die notwendige Förderung für ihre Pädagogischen Nachmittagsangebote.

Durch entstandene Kostensteigerungen bei den Trägern der Nachmittagsbetreuung und teilweise Erweiterung der Betreuungsplätze sowie der „Inbetriebnahme“ weiterer Ganztagsschulen (St.-Ursula-Schule, Igelschule und Herderschule) ist eine Erhöhung des Ansatzes unausweichlich geworden.

 

Die Zusammenarbeit mit den freien Trägern für die Schulsozialarbeit in den Grundschulen, der Johannes-Rabeler-Schule und in der IGS Lüneburg hat begonnen.

Die Träger haben die von der Verwaltung vorbereiteten Kooperationsvereinbarungen unterzeichnet. Die SchulsozialarbeiterInnen haben ihren Dienst angetreten.

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden vom Landkreis Lüneburg aus dem Bildungs- und Teilhabe (BuT)- Kontingent der Hansestadt zur Verfügung gestellt. Die Hansestadt vereinnahmt die Mittel unter dem Sachkonto 3482010 / 55010 / 36390102 (Erstatt. Vom Landkreis, Bereich 52, Allg. Jugendhilfe-Verwaltung). Die Mittel werden dem Etat der Jugendhilfe zugeordnet, da es sich nach übereinstimmender Auffassung von Hansestadt und Landkreis um eine Aufgabe der Jugendhilfe handelt.

Die Auszahlung der Vergütungen an die Träger erfolgt vertragsgemäß bis zum 5. des Folgemonats. Der Haushalt der Schulverwaltung ist nicht betroffen.

 

Einen weiteren wichtigen Faktor innerhalb des Teilhaushaltes Bildung und Betreuung stellen die investiven Vorhaben des Finanzhaushaltes dar.

Auch hierzu wird in der Sitzung vorgetragen und ein erster Überblick für die Mitglieder des Schulausschusses gegeben.

 

Die amtliche Schülerstatistik 2012/2013 ist als Anlage beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Schülerstatistik 2012/2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schülerstatistik 2012-13 (39 KB) PDF-Dokument (83 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.) Der Schulausschuss nimmt den Haushalt 2013 für den Teilhaushalt 53000

a) wie vorgelegt

b) mit folgenden Änderungen:

 

 

 

zur Kenntnis.

 

2.) Der Schulausschuss empfiehlt, dass auch im Haushaltsjahr 2013 eine Anhebung der Pauschalen um 2% erfolgt.