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Sachverhalt:
Zur Planung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsstruktur wurde im Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) die Möglichkeit der Einrichtung von Pflegekonferenzen beschrieben und angeraten. Danach können im Zuständigkeitsbereich eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt eine Pflegekonferenz (örtliche Pflegekonferenz), oder mehrere solcher Konferenzen gebildet werden, um dort zu Fragen · der pflegerischen Versorgung in der Bevölkerung · der notwendigen pflegerischen Versorgungsstruktur · der Koordinierung von Leistungsangeboten zu beraten.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.05.2012 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Landkreis beabsichtigt, eine Alten – und Pflegekonferenz einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem mitglied der im Kreistag vertretenen Fraktionen und dem Sprecher der Sozialverbände sowie einer weiteren Person aus dem Bereich der Gerontopsychiatrie, zu bilden“.
Zur Vorbereitung der Konferenz wurde eine Arbeitsgruppe gebildet.
Zusätzlich wurde am 22.03.2012 eine öffentliche Dialogveranstaltung mit maßgeblichen regionalen und lokalen Akteuren der Pflege und Altenhilfe durchgeführt.
Das Seniorenservicebüro der Hansestadt war beteiligt.
Die Arbeitsgruppe hat nunmehr den in der Anlage beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung für die geplante Alten- und Pflegekonferenz vorgelegt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geschäftsordnung der Alten- und Pflegekonferenz von Landkreis und Hansestadt Lüneburg ( Entwurf, Stand 30.09.2012 )
Beschlussvorschlag: Der anliegende Entwurf einer Geschäftsordnung für die geplante Alten- und Pflegekonferenz von Landkreis und Hansestadt Lüneburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
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