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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Verwaltungs-, Kunden- und Forschungszentrums für den nordöstlich des Geltungsbereichs bestehenden Betrieb H.B. Fuller zu schaffen. Die Flächen werden derzeit als Stellplatzflächen genutzt. Diese sollen weitgehend erhalten und ergänzt werden. Zusätzlich ist der Neubau des Verwaltungsgebäudes südwestlich der Stellplatzflächen geplant.
Die Entwicklung der Flächen erfordert einen eigenständigen Bebauungsplan. Der Bebauungsplan mit der Nr. 150 erhält den Namen „Vor der Roten Bleiche“.
In der Anlage ist der Geltungsbereich dargestellt. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich eine Fläche von ca. 2,8 ha.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Darstellung: überwiegend Gewerbegebiet (GE), randlich Mischgebiet (MI) sowie Industriegebiet (GI)) ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Im Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen.
Mit der Bearbeitung wird ein externes Planungsbüro beauftragt. Anfallende Kosten für die Planung und erforderliche Gutachten etc. werden durch den Vorhabenträger übernommen. Es ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie eines Durchführungsvertrages erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungs- und Gutachterkosten werden durch eine vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n: Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
1. Für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 150 „Vor der Roten Bleiche“ beschlossen. 2. Es wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. |
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