Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Der Bereich Frommestraße befindet sich im Senkungsgebiet Lüneburgs. In den vergangenen Jahren hat es hier immer wieder Erdfälle gegeben. Die Häuser Frommestraße 1-3 mussten im Jahr 1933 aufgrund von Senkungsschäden abgerissen werden. Seit Frühjahr 2011 ist eine starke Zunahme der Senkungsgeschwindigkeiten zu beobachten. Die Schäden an den Gebäuden haben daher kontinuierlich zugenommen. Aufgrund des Schadensbildes und der nicht mehr zu gewährleistenden Standsicherheit musste das Gebäude Frommestraße 5 im Juli 2012 geräumt werden.
Es ist nunmehr eine Entscheidung zu treffen, ob für das Gebiet Frommestraße ein Sanierungsverfahren angestrebt werden soll.
Das Baugesetzbuch sieht als ersten Verfahrensschritt einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vor. Aus den vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen gewonnen werden über:
- soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse/ Zusammenhänge und Missstände, - die allgemeinen Ziele der Sanierung - die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen, - nachteilige Auswirkungen für die von der beabsichtigten Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen sowie im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, - die Einstellung und Mitwirkungsbereitschaft der Sanierungsbetroffenen, - die Haltung der Träger öffentlicher Belange, - die Verfahrenswahl, d.h. Verfahren incl. Erhebung von Ausgleichsbeträgen oder vereinfachtes Verfahren ohne Erhebung von Ausgleichsbeträgen.
Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen führen letztlich zu einer gesicherten Beurteilungsgrundlage für oder gegen ein Sanierungsgebiet und bilden die Grundlage für die Beantragung der Aufnahme in ein Förderprogramm. Die Aufnahme in ein Förderprogramm muss immer spätestens bis zum 30.06. eines Jahres für das Folgejahr gestellt werden. Sofern ein Antrag für 2014 erfolgen soll, muss die vorbereitende Untersuchung umgehend eingeleitet werden. Es ist mit Kosten von circa 20.000,- € zu rechnen.
Die Untersuchungen sollen sich auf den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich erstrecken.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30 € b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20.000 € c) an Folgekosten: - das Ergebnis der Voruntersuchungen bleibt abzuwarten- d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen:
Anlage/n: 1 Lageplan
Beschlussvorschlag:
1) Der VA beschließt gem. § 141 Baugesetzbuch den Beginn der vorbereitenden Untersuchung für ein mögliches Sanierungsgebiet „Frommestraße“. Die Untersuchungen erstrecken sich auf den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich. Der Lageplan ist Bestandteil der Sitzungsvorlage.
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