Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt:
Das Ziel des Bebauungsplans ist es, vorhandene gewerbliche Grundstücke zu einer größeren Einheit zusammen zu legen und somit für eine städtebaulich hochwertige Bebaubarkeit vorzubereiten. Zudem ist die Erschließungssituation im nahen Umfeld neu zu regeln, da ein Teil der Heinrich-Böll-Straße aufgehoben werden soll. Südlich des im Bau befindlichen Zentralgebäudes der Universität soll neben der gewerblichen Nutzung die Möglichkeit einer universitären Nutzung, u.a. ein Parkhaus, ermöglicht werden. Planerisch soll daher die derzeit bestehende Möglichkeit für die Errichtung eines Parkhauses auf dem Gelände der Universität mit bis zu 800 Einstellplätzen zurück genommen werden. Um die Verkehrsmengen in den umliegenden Straßen weiterhin verträglich zu gestalten soll zudem eine geänderte Zufahrtssituation zum Lebensmittelmarkt geprüft werden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans werden daher Verkehrs- und Schallgutachten von externen Gutachterbüros erarbeitet.
Der neue Bebauungsplan Nr. 141 „Heinrich-Böll-Straße“ überplant Flächen, die bisher in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 101 „Universität/Scharnhorststraße“ und Nr. 137 „Leuphana Universität“ liegen.
Die Abgrenzung des neuen Geltungsbereichs umfasst alle Flächen, die planungsrechtlich geändert werden sollen. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: 61040 Produkt / Kostenträger: 5511001 / 51100104 Haushaltsjahr: 2013
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt:
1. Für einen Bereich westlich der Uelzener Straße im Umgriff der Heinrich-Böll-Straße und einer Teilfläche des Universitätscampus wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 141 eingeleitet. Der Bebauungsplan Nr. 141 bekommt die Bezeichnung „Heinrich-Böll-Straße“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
2. Ziel der Planung ist es, gewerbliche Flächen südlich des Universitätscampus städtebaulich neu zu ordnen. Ein Teil der Heinrich-Böll-Straße soll aufgehoben und die Erschließungsfunktion neu geordnet werden.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durchzuführen.
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