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Vorlage - VO/4732/12  

 
 
Betreff: Zuwendung an den OSV Lüneburg e.V. zur Errichtung und Betrieb eines Sportparks
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel PapkeAktenzeichen:52 00 00
Federführend:Bereich 56a - Bildung Beteiligt:Bereich 56a - Bildung
Bearbeiter/-in: Papke, Axel   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport Vorberatung
23.08.2012 
Sitzung des Sportausschusses mit dem Ortsrat Ochtmissen geändert beschlossen   
Ortsrat der Ortschaft Ochtmissen Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Ochtmisser Sportverein von 1983 e.V. (OSV e.V.) beabsichtigt auf dem Grundstück Vögelser Straße 20 einen Sportpark zu errichten und zu betreiben.

 

Der Sportpark besteht aus einem Neubau in Form eines Bewegungsraumes, der mittels eines Verbindungsbaus an das bestehende Vereinsgebäude angeschlossen werden soll. Der Verbindungsbau bildet künftig den gemeinsamen Eingang des Sportparks.

 

Die Halle einschließlich der angrenzenden Funktionsräume hat eine Gesamtfläche von ca. 800 m². Hinzu kommt der Verbindungsbau mit ca. 140 m². Der Umkleidebereich sowie die Sanitärräume mit Duschen befinden sich im angrenzenden Vereinsheim.

 

Wie dem Zuschussantrag des OSV e.V. vom 01.08.2012 zu entnehmen, werden die Bau- und Ausstattungskosten mit 910.000 Euro angesetzt. Zur Finanzierung dieser Maßnahme erbittet der Verein einen städtischen Zuschusses zu gewähren. Weitere Zuwendungen von Landessportbund, dem Landkreis Lüneburg und der Sparkassenstiftung sind eingeplant bzw. schon genehmigt. Die Baugenehmigung wurde inzwischen von der Hansestadt Lüneburg erteilt.

 

Der Sportpark soll zum einen dem Verein als Sportstätte dienen, aber auch den Einwohnern für im Stadtteil verankerte Bewegungs- und Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen.

 

Durch den Bau der Sporthalle kann künftig auch der Schulsport in unmittelbarer Nähe zur Grundschule Ochtmissen stattfinden. Darüber hinaus werden die Kita Ochtmissen und die Kindernachmittagsbetreuung die Halle nutzen.

 

Für das Vorhaben wurden von der Hansestadt Lüneburg im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 250.000 Euro und im Jahr 2013 in Höhe von 350.000 Euro im Haushalt eingestellt. Diese Gelder sollen dem OSV e.V. auf Antrag als Baukostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden mit dem Zweck, einen für den Schulsport geeigneten Bewegungsraum sowie eine Räumlichkeit für Stadtteilaktivitäten zu schaffen.

 

Einen Teil des Baukostenzuschusses von 80.667 Euro erhält die Hansestadt Lüneburg vom Landkreis im Rahmen der Zuwendung aus der Kreisschulbaukasse nach § 117 NSchG zurück. Der städtische Eigenanteil beläuft sich somit voraussichtlich auf rd. 530.000 Euro.  

 

Weitere Gelder für die Finanzierung des Vorhabens erhält der OSV e.V. vom Landessportbund (66.000 bis 100.000 EUR), dem Landkreis Lüneburg (150.000 EUR) sowie der Sparkassenstiftung (90.000 EUR), so dass die Finanzierung der Baukosten sichergestellt ist. Zudem wird durch den OSV e.V. ein Eigenanteil eingebracht für Einbauten und Inventar. Die Gewährung eines städtischen Zuschusses erfolgt nach dem Subsidiaritätsprinzip nur dann, wenn die Kosten von keiner anderen Stelle gedeckt werden.

 

Für die Nutzung der Halle zum Schulsport, durch die Kindertagesstätte oder der Kindernachmittagsbetreuung beabsichtigt die Hansestadt Lüneburg einen kostendeckenden jährlichen Betriebskostenzuschuss von 10.000 Euro zu gewähren. Dies entspricht den durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten für das ehemalige Dorfgemeinschaftshaus. Nach 3 Jahren erfolgt eine Überprüfung anhand des konkreten Verbrauchs an Zahlen.

 

Von nichtstädtischen Nutzern (z.B. DRK, Kisombsa usw.) beabsichtigt der Verein ein symbolisches Nutzungsentgelt zu erheben, um dieses einer Instandsetzungs- und Ernerungsrücklage zuzuführen. Die Sätze werden im Einvernehmen mit der Hansestadt festgelegt.

 

Die Gewährung eines einmaligen Baukostenzuschusses von bis zu 600.000 Euro erfolgt nach Beschlussfassung in Form eines Zuwendungs- und Nutzungsvertrages, der zur Zeit schlussverhandelt und spätestens zur Sitzung vorgelegt wird.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                       50 EUR

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:              600.000 EUR             

c)  an Folgekosten:                                                          jährlich ab 2014 10.000 EUR             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Teilhaushalt / Kostenstelle:              I-Nr. 01-421-004

              Haushaltsjahr:              2012/ 2013

 

e)      mögliche Einnahmen: Zuschuss aus der Kreisschulbaukasse für die Errichtung der                         

                                          Sporthalle in Höhe von 80.667 EUR

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Nr. 1   Zuschussantrag OSV  Lüneburg vom 01.08.2012

Nr. 2   Kosten- und Finanzierungsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuschussantrag OSV Sportpark Ochtmissen (181 KB)      
Anlage 2 2 Kosten- und Finanzierungsplan Errichtung einer Mehrzweckhalle Sportpark Ochtmissen (17 KB)      
Anlage 3 3 Kostenermittlung Seite 1 (1495 KB)      
Anlage 4 4 Kostenermittlung Seite 2 (916 KB)      
Anlage 5 5 OSV Vertrag Stand 22 08 12 (73 KB) PDF-Dokument (99 KB)    
Anlage 6 6 OSV_Lageplan Gebäude (880 KB)      
Anlage 7 7 OSV_Katasterauszug (338 KB)      
Anlage 8 8 Ausstattungsliste, Mehrzweckhalle Ochtmissen (26 KB) PDF-Dokument (63 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss beschließt die Gewährung eines Baukostenzuschusses von bis zu 600.000 Euro an den OSV e.V. zur Errichtung des Sportparks.

Der Zuschuss wird entsprechend der Haushaltsveranschlagung in den Jahren 2012 und 2013 ausgezahlt.

 

Darüber hinaus wird dem OSV e.V. für den Betrieb des Sportparks ein jährlicher Betriebskostenzuschuss von zunächst 10.000 € gewährt.

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Zuschüsse sowie die Nutzungsrechte in Form eines Zuwendungsbescheides bzw. Vertrages mit dem OSV e.V. festzulegen.