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Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.11.2005 u.a. den Erlass einer Betriebssatzung und die Gründung des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft zum 01.01.2006 beschlossen (VO/1743/05).
Mit der Gründung des Eigenbetriebs sollte die zentrale und umfassende Verwaltung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften unter organisatorischen und betriebswirtschaftlichen Aspekte sichergestellt werden.
Damit konnte das Ziel erreicht werden, eine Vielzahl der Leistungen wie die Unterhaltung, die Instandsetzung, die Bewirtschaftung und der (Neu-) Bau von städtischen Gebäuden zu bündeln und Synergien zu erzielen.
Der Eigenbetrieb wird seit seiner Gründung als „eigenständiger Rechnungskreis“ im Rahmen des NKR geführt. Dabei erfolgen die Haushaltsplanaufstellung, das laufende Buchungsgeschäft sowie die Jahresabschlussarbeiten „parallel“ zum städtischen Haushalt. Dadurch sind Doppelarbeiten und damit unnötige Zusatzkosten angefallen. Das hat zu einer intensiven Diskussion in der Verwaltung (Dez. II, VI, Eigenbetrieb) geführt.
Ergebnis der vielen Gespräche ist, dass Effizienz- und Kostenvorteile sich generieren lassen, wenn der Eigenbetrieb innerhalb des städtischen Rechnungswesens geführt wird. Hierfür ist es erforderlich, den -rechtlich unselbstständigen- Eigenbetrieb wieder in die Verwaltungsstruktur einzugliedern.
Die Verwaltung strebt daher an, die Gebäudewirtschaft ab dem 01.01.2013 innerhalb des städtischen Organigramms als Fachbereich 8 zu führen.
Der organisatorische Aufbau der Gebäudewirtschaft, die Aufgabenzuordnung (siehe oben) und die Zuständigkeit des städtischen Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung bleiben erhalten. Die Arbeitsabläufe werden effizienter gestaltet, da z.B. das Vorhalten eines eigenen Rechnungskreises nicht mehr erforderlich ist. Die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses werden eingespart, da aufgrund der ausschließlichen Buchung im städtischen Haushalt ein separater Jahresabschluss für die Gebäudewirtschaft entfällt.
Dafür sind zum 31.12.2012
- die Satzung des Eigenbetriebes außer Kraft zu setzen, - die Dienstanweisung des Eigenbetriebes sowie die Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung des Eigenbetriebs aufzuheben. Die Dienstanweisung für das Schulhausmeisterpersonal bleibt in Kraft und anstelle des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft tritt der Fachbereich 8.
Die Berufung des Werksleiters Herrn Koplin ist gem. § 2 der Betriebssatzung aufzuheben und Herr Koplin ist als Fachbereichsleiter 8 einzusetzen. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 EUR aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Organigramm
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft wird zum 31.12.2012 aufgehoben, der Werksleiter Manfred Koplin wird zum 31.12.2012 abberufen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die Wiedereingliederung der Gebäudewirtschaft erforderlichen Arbeitsschritte einzuleiten. |
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