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Vorlage - VO/4702/12  

 
 
Betreff: Modifizierung des Antrags auf Gebietserweiterung des Fördergebiets „westliches Wasserviertel“
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Burghardt
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Entscheidung
20.07.2012 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg hat in der Programmanmeldung für 2011 erstmals die Gebietserweiterung des Fördergebietes westliches Wasserviertel „Städtebaulicher Denkmalschutz“ beantragt.

Zur beantragten Gebietserweiterung gehört auch die Basteihalbinsel, da diese als Naherholungsgebiet für das Wasserviertel einen wichtigen Bezugspunkt bildet. Die Anlagen auf der Basteihalbinsel (Wege, Spielplatz, Rasenflächen) weisen eine deutlich nachlassende Attraktivität auf. Die Versorgung des Gebiets Wasserviertel mit Naherholungsflächen ist nicht ausreichend, so dass der Herstellung der Bastei als wohnortnaher Freizeit- und Erholungsfläche eine hohe Bedeutung zukommt.

 

Dem Antrag auf Gebietserweiterung wurde in den vergangenen Jahren von der Landesregierung nicht entsprochen.

Die Chancen auf eine Bewilligung erhöhen sich, wenn die angestrebte Gebietserweiterung möglichst klein gehalten wird.

Der bestehende Antrag auf Gebietserweiterung wird daher dahingehend modifiziert, dass die Stadt von der Beantragung der Aufnahme der Basteihalbinsel in das Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ absieht.

Die beantragte Gebietserweiterung reduziert sich daher von 5,67 ha auf 4,18 ha.

 

Die Sanierung der Basteihalbinsel soll aber dennoch erfolgen. Die Basteihalbinsel grenzt unmittelbar an das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „östliches Wasserviertel“ an. Als sanierungsbedingte Erschließungsanlage kann die Erschließungsmaßnahme gemäß § 147 BauGB auch außerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes durchgeführt werden.

Die Sanierung der Basteihalbinsel wird daher aus Restmitteln des Förderprogramms „Normalprogrammöstliches Wasserviertel“ abgewickelt.

 

Der vorhandene Kostenrahmen für das östliche Wasserviertel ist noch nicht ausgeschöpft, so dass eine Erhöhung des Kostenrahmens nicht erforderlich ist.

 

Die Änderung wird in der Sitzung anhand einer Planunterlage erläutert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der ABS stimmt der Herausnahme der Basteihalbinsel aus dem Antrag auf Gebietserweiterung „städtebaulicher Denkmalschutz“ zu.