Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Gemäß § 101 Abs. 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) –alt- bzw. § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i. V. m. § 5 der Stiftungssatzung beschließt der Rat über den Jahresabschluss. Die Jahresabschlüsse sowie die zugehörigen Anlagen sind der Vorlage als Anlagen beigefügt.
Die vollständigen Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 können während der Dienstzeiten in der Kämmerei eingesehen werden (Tel. 309-562, Frau Schmidt).
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat einen Schlussbericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 - 2010 erstellt. Der Schlussbericht ist dieser Vorlage als Anlage (5.) beigefügt. Die Verwaltung hat zu diesem Schlussbericht Stellung genommen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfbemerkungen/Prüfhinweisen entnehmen Sie bitte der als Anlage (6.) beigefügten Synopse.
Das Rechnungsprüfungsamt hat in seinem Schlussbericht bestätigt, dass die Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, die der Entlastung des Oberbürgermeisters entgegen stehen (siehe Ziff. 7 auf S. 22 des Schlussberichtes).
Anlage/n:
- 1.1 bis 1.5 – 2008: Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnungen), Anhang zum Jahresabschluss, Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung - 2.1 bis 2.5 – 2009: Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnungen), Anhang zum Jahresabschluss, Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung - 3.1 bis 3.5 – 2010: Feststellung des Jahresergebnisses (Ergebnis- und Finanzrechnungen), Anhang zum Jahresabschluss, Rechenschaftsbericht, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung - 4. Schlussbilanzen 2008 bis 2010 - 5. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes - 6. Stellungnahme der Verwaltung (Synopse: Prüfungshinweise/Prüfbemerkungen und Stellungnahme der Verwaltung)
Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Feststellung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlagen 1.1, 2.1 und 3.1. Die ordentlichen und außerordentlichen Überschuss-Rücklagen aus den Ergebnissen der Jahre 2008 bis 2010 wurden entsprechen der haushaltsrechtlichen Vorgaben gebildet. Unter Einhaltung der steuerrechtlichen Vorgaben der §§ 55 ff. der Abgabenordnung (AO) wurden zusätzlich aus den Ergebnissen zweckgebundene Rücklagen gebildet.
b) Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof und den dazu gefertigten Stellungnahmen der Verwaltung. Er erteilt dem Oberbürgermeister gem. § 101 Abs. 1 NGO bzw. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010.
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