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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2010 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 145 „Erweiterung Werum“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Erweiterung Werum“ in einem 69. Verfahren entsprechend zu ändern.
Die Werum Software & Systems AG benötigt Erweiterungsflächen an ihrem Standort im Stadtteil Lüneburg-Moorfeld. Hierzu hat das Unternehmen das Gelände östlich des Betriebsgeländes an der Wulf-Werum-Straße bis zur Bundesstraße 4/209 und südlich bis an die Wegparzelle an der Hagenhauskoppel erworben. Das gesamte Gebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg als gemischte Baufläche gemäß § 5 Abs. 2 BauGB dargestellt, jedoch bewaldet und planungsrechtlich grundsätzlich als Außenbereich gemäß § 35 BauGB einzustufen. Um eine bauliche Entwicklung zu initiieren ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Ziel der Planung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO, Verkehrsflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB und Waldflächen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18b. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg, durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde am 19.03.2012 beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.
Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Diese sind mit den dazugehörigen Abwägungsvorschlägen in der Anlage beigefügt und sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung von textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Begründung in Teilen erforderlich, die ebenfalls zu beschließen sind.
Nach der Abwägung über die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen kann der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 145 „Erweiterung Werum“ gefasst werden.
Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Die Planungs- und Gutachterkosten werden durch eine vertraglich vereinbarte Kostenübernahme des Projektträgers finanziert. c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag, Bebauungsplan mit Begründung Beschlussvorschlag:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
1. Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 145 „Erweiterung Werum“ wird mit Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
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