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Vorlage - VO/0466/03  

 
 
Betreff: Vorstellung des Entwurfes des 1. Jugendhilfeplanes der Stadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Burkhard Hoferichter
Federführend:Alter Fachbereich 5 - Jugend und Soziales   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.08.2003 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zurückgestellt   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aus § 80 KJHG und den Beschlüssen des JHA wird der 1. Jugendhilfe-Plan der Stadt Lüneburg als Beratungsentwurf vorgelegt.

Wegen des Umfanges war in einer früheren Sitzung in Aussicht gestellt worden, den 1. Jugendhilfe-Plan deutlich vor der Einladung zur Sitzung zu versenden. Dies ließ sich leider aus verschiedenen Gründen nicht einhalten. Der Verwaltung ist bewusst, dass kaum ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die umfangreiche Anlage zur Vorlage eingehend durchzuarbeiten.

Indessen ist der Ihnen jetzt vorliegende 1. Jugendhilfe-Plan auch ausschließlich nur als Entwurf zu verstehen. Wenn sich im Laufe der Beratungen durch den Jugendhilfeausschuss Veränderungen und/oder Ergänzungen ergeben, können sie durch die vorliegende ”Lose-Blatt-Form” problemlos eingearbeitet und aktualisiert werden. Die Beratungen sollen in dieser Sitzung zunächst nur aufgenommen, aber dann zeitnah fortgesetzt werden.

 

Durch ergänzenden Vortrag des Jugendhilfeplaners werden Ihnen die Ergebnisse präsentiert und gleichzeitig ein Gesamtüberblick über die Leistungen der Jugendhilfe in der Stadt Lüneburg gegeben.

 

Dabei wird

 

ü      die Jugendhilfe-Landschaft in der Stadt Lüneburg systematisch, übersichtlich und verständlich dargestellt,

= Bestandsfeststellung

ü      erläutert, wie die Bedarfe in verschiedenen Zusammenhänge ermittelt wurden und

= Bedarfsermittlung

ü      aus verschiedenen Blickwinkeln Vorschläge formuliert, die aus den vorherigen Erkenntnissen entwickelt und abgeleitet wurden.

= Maßnahmeplanung und    Handlungsempfehlung

 

Des weiteren wird auf die Abschnitte

·         Grundlagen

·         Strukturen

·         weitere behandelte Themen

·         Ergebnisse, Handlungsempfehlungen und Umsetzung

eingegangen und Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht.

 

In der anschließenden Diskussion werden die Ergebnisse vom Jugendhilfeausschuss auf der fachpolitischen Ebene bewertet und die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden. Die Beratung wird in dieser Sitzung (26.08.03) evtl. nicht abschließend sein können.

 

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist eine Weiterarbeit im Bereich der Sozialplanung mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten denkbar:

 

·         Controlling

Aufbau eines umfassenden Berichtswesen für den Jugendhilfebereich unter Einbeziehung der 3 Regionalbereiche und der Software LämmKomm

·         Senioren

Planung des Ausbaues dieses Bereiches entsprechend der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung

Durchführung einer Bestandsfeststellung ähnlich der im Jugendhilfebereich

Förderung der Vernetzung und der Abstimmung der Angebote dieses Bereiches

·         Sozialraum-orientierung

Begleitung und Unterstützung des begonnenen Prozesses der Organisation des Fachbereiches 5 nach den 3 Regionalbereichen

 

Auch für diesen Punkt bedarf es noch der weiteren Diskussion, auch im Sozial- und Gesundheitsausschuss.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 75 Euro

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

1. Jugendhilfe-Plan der Stadt Lüneburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf des 1. Jugendhilfeplanes der Stadt Lüneburg (19679 KB) PDF-Dokument (11186 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1. Jugendhilfe-Planes entgegen. Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu anderen städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80, Abs. 4 KJHG).