Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: In Erfüllung des gesetzlichen Auftrages aus § 80 KJHG und
den Beschlüssen des JHA wird der 1. Jugendhilfe-Plan der Stadt Lüneburg als
Beratungsentwurf vorgelegt. Wegen des Umfanges war in einer früheren Sitzung in Aussicht gestellt worden, den 1. Jugendhilfe-Plan deutlich vor der Einladung zur Sitzung zu versenden. Dies ließ sich leider aus verschiedenen Gründen nicht einhalten. Der Verwaltung ist bewusst, dass kaum ausreichend Zeit zur Verfügung steht, die umfangreiche Anlage zur Vorlage eingehend durchzuarbeiten. Indessen ist der Ihnen jetzt vorliegende 1. Jugendhilfe-Plan
auch ausschließlich nur als Entwurf zu verstehen. Wenn sich im Laufe der
Beratungen durch den Jugendhilfeausschuss Veränderungen und/oder Ergänzungen
ergeben, können sie durch die vorliegende ”Lose-Blatt-Form” problemlos
eingearbeitet und aktualisiert werden. Die Beratungen sollen in dieser Sitzung
zunächst nur aufgenommen, aber dann zeitnah fortgesetzt werden. Durch ergänzenden Vortrag des Jugendhilfeplaners werden
Ihnen die Ergebnisse präsentiert und gleichzeitig ein Gesamtüberblick über die
Leistungen der Jugendhilfe in der Stadt Lüneburg gegeben. Dabei wird
Des weiteren wird auf die Abschnitte ·
Grundlagen ·
Strukturen ·
weitere
behandelte Themen ·
Ergebnisse,
Handlungsempfehlungen und Umsetzung eingegangen und Vorschläge zum weiteren Vorgehen gemacht. In der anschließenden Diskussion werden die Ergebnisse vom
Jugendhilfeausschuss auf der fachpolitischen Ebene bewertet und die
Entscheidung über die weitere Vorgehensweise getroffen werden. Die Beratung
wird in dieser Sitzung (26.08.03) evtl. nicht abschließend sein können. Aus Sicht der Jugendhilfeplanung
ist eine Weiterarbeit im Bereich der Sozialplanung
mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten denkbar:
Auch für diesen Punkt bedarf
es noch der weiteren Diskussion, auch im Sozial- und Gesundheitsausschuss. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 75 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Anlagen: 1. Jugendhilfe-Plan der Stadt Lüneburg
Beschlussvorschlag: Der
Jugendhilfeausschuss nimmt den Entwurf des 1.
Jugendhilfe-Planes entgegen.
Er wird - nach Durchsicht und Auswertung, ggf. auch weiterer Beratung in den
Fraktionen des Rates - in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses
weiter behandelt. Er ist auch anderen betroffenen Fachbereichen der Verwaltung
in der vom JHA schließlich gebilligten Fassung zur Kenntnis und ggf.
Stellungnahme erneut zuzuleiten. Zum Abschluß des Planungsprozesses soll er dem
Rat zur Feststellung als Rahmenplan - auch im Hinblick auf Querbezüge zu
anderen städtischen Fachplanungen - vorgelegt werden (§§ 71 Abs. 3 S. 2 und 80,
Abs. 4 KJHG). |
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