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Sachverhalt:
Auch in diesem Jahr hat der Kultur- und Partnerschaftsausschuss wieder über die Verteilung von städtischen Zuschüssen an Lüneburger Kulturinstitutionen zu beschließen.
Laut Haushaltsplan-Entwurf war dafür in 2012 ein Betrag von 15.300 € vorgesehen. Mit Ratsbeschluss vom 27.01.2012 ist dieser Betrag jedoch auf 20.300 € aufgestockt worden.
Aus der Rückzahlung einer nicht in Anspruch genommenen Teilsumme des Zuschusses an die Literarische Gesellschaft im Jahr 2011 steht zusätzlich ein Betrag in Höhe von 1.000 € für die Vergabe zur Verfügung.
Die der Verwaltung vorliegenden Anträge sind in der als Anlage beigefügten Liste ohne wertende Rangfolge nach ihrem Eingangsdatum sortiert. Die Gesamtsumme der Anträge beträgt rd. 33.000 €. Die Anträge sind der Vorlage auf Grund ihres Umfangs nicht beigefügt, können aber in der Sitzung oder nach Voranmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten im Fachbereich Kultur eingesehen werden.
Nach Prüfung der Anträge schlägt die Verwaltung vor, den Antragstellern eine Bezuschussung nach Maßgabe der beigefügten Übersicht in Aussicht zu stellen. Eine Begründung für den Verwaltungsvorschlag wird bei Bedarf mündlich erfolgen. Die Vergabe der restlichen Mittel sollte im zweiten Halbjahr 2012 erfolgen.
Mit der Genehmigung des städtischen Haushaltes durch das Land wird erst im zweiten Quartal gerechnet, die Beschlüsse erfolgen daher vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.
Die Antragsteller sind zur Sitzung eingeladen worden und können ggf. zu ihren Anträgen Stellung nehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 10 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 21.300 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 41020 Produkt / Kostenträger: 25200203 / 26200102 / 28100103 u.a. Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Antragsübersicht
Beschlussvorschlag:
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss beschließt, den in der Anlage aufgeführten Antragstellern vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung durch das Land Niedersachsen Zuschüsse für kulturelle Aktivitäten im Jahr 2012
? gemäß Beschlussvorschlag der Verwaltung (beiliegende Liste)
? mit folgenden Änderungen (geänderte Liste wird dem Protokoll beigefügt)
zu gewähren.
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