Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Teil A: Die Diskussion um eine möglichst effiziente Organisation des Fachbereichs wird bereits seit Jahren geführt. Den Startschuss bildete die mehrjährige, Mitte der 90er-Jahre begonnene allgemeine Verwaltungsreform, in deren Zuge die ehemaligen Ämter zu Fachbereichen zusammengefasst wurden.
Im Jahre 2002 wurde speziell für den Fachbereich 5 eine Organisationsuntersuchung durch die Firma PLS Ramböll durchgeführt, in deren Zusammenhang die bisher gültige Organisationsstruktur erarbeitet wurde. Dabei flossen auch die Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Organisation der Kommunalen Dienste aus dem Jahr 1983 und die inzwischen 20 Jahre alten Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGST) mit ein.
Folgende Kernpunkte ergaben sich aus dem Gesamtprozess:
Die Gesamtergebnisse wurden dem Jugendhilfeausschuss in einer Sitzung am 19.03.2003 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Mitarbeiter und Führungskräfte des Fachbereiches haben in den letzten Jahren die Kernpunkte der Organisationsuntersuchung umgesetzt.
Jedoch hat es seit dem einschneidende Veränderungen in den politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen gegeben, weitere zeichnen sich ab: demografische Entwicklung (steigender Anteil älterer Menschen), Wandel der Familienstrukturen, Migration, Wertewandel, Zunahme der Gewalt, gesundheitliche Veränderungen. Diese Prozesse verstärken sich gegenseitig. Die Auflösung von Gesellschaftsstrukturen, eine weltweite Strukturkrise der Wirtschaft und die Schaffung des europäischen Binnenmarktes führten schnell zu veränderten Lebens- und Wirtschaftsräumen. Die soziale Sicherheit und der Selbstwert der Menschen werden insbesondere durch langfristige Arbeitslosigkeit, Armut und Isolation brüchig. Die Zahl derjenigen wächst, die der Hilfe durch staatliche Unterstützungssysteme bedürfen.
Durch die daraus entstandenen veränderten Rahmenbedingungen - Einführung des SGB II/Wegfall der Sozialhilfe nach BSHG - hat es jedoch auch gravierende Veränderungen der inhaltlichen Arbeit gegeben. Nunmehr wurde deutlich, dass sich, entgegen der damaligen Annahme, die Aufgabenwahrnehmung eher kompliziert gestaltet; insbesondere Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sind nicht eindeutig geregelt. Als besonderes Problemfeld stellt sich dabei die Vielfalt der zu beteiligenden Hierarchieebenen dar. Es fehlt eine durchgängige und einheitlich wahrgenommene Dienst- und Fachaufsicht, was auch durch ein Gutachten des DJI im Jahr 2008 festgestellt wurde.
Mit altersbegründetem Ausscheiden von 4 Bereichsleitungen (Jugendamtsleitung; Bereichsleitung Kindertagesstätten und Tagespflege; Leiter des Seniorenservicebüros… etc.) ist der Moment einer Überprüfung der Organisationsstrukturen zum jetzigen Zeitpunkt gut gewählt.
Unter externer fachkundiger Prozessbegleitung durch das Beraternetzwerk B5 haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs, die Verwaltungsleitung, die Gleichstellungsbeauftragte und die Personalvertretung in verschiedenen Workshops und Sitzungen auf ein neues Organisationsmodell verständigt. Hauptziele waren dabei die Straffung von Verwaltungsabläufen, das konsequente Zusammenführen von Dienst- und Fachaufsicht mit der Budgetverantwortung, die bessere Verknüpfung von vorschulischer sowie schulischer Betreuung und Bildung, sowie der Ausbau der präventiven Stadtteilarbeit.
Um die Leitungsspanne für die Sachbearbeiterebene zu verkleinern, werden zukünftig Teamleitungen eingesetzt. Dadurch kann wiederum die Zahl der Bereichsleitungen reduziert werden.
Die Veränderung der Organisationsstruktur hat Auswirkungen auf den Stellenplan 2013. Letztlich ist jedoch auch das Ziel umgesetzt worden, eine neue Organisationsstruktur zu schaffen, welche kostenneutral umgesetzt werden kann. Im Ergebnis sind Verbesserungen in vielfältigen Bereichen zu verzeichnen:
- die Stadtteilarbeit soll um 1 Stelle auf insgesamt 1 ½ Stellen erweitert werden, - für die Arbeit in der Jugendbeteiligung soll eine ½ Stelle geschaffen werden - eine dem Fachbereich zugeordnete Kindertagesstättenfachberatung soll implementiert werden.
Teil B: Vor Berufung des Leiters/der Leiterin des Jugendamtes ist nach § 71 Abs.3 Satz 2 SGB VIII der Jugendhilfeausschuss zu hören. Bei der Berufung ist das so genannte Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII zu beachten, welches besagt, das leitende Funktionen in der Regel nur Fachkräften übertragen werden sollen.
Im Hinblick auf das altersbedingte Ausscheiden der derzeitigen Jugendamtsleiterin Frau Marlis Otte zum Juni 2012 soll die Sozialarbeiterin Frau Angela Lütjohann zur Jugendamtsleiterin bestellt werden. Frau Lütjohann ist eine lebens- und berufserfahrene Sozialarbeiterin, die seit 1984 im Dienst der Hansestadt steht. Seit dem Jahr 1992 arbeitete sie zunächst in der Inobhutnahmestelle, dann ab 1998 als Sozialarbeiterin im allgemeinen Sozialen Dienst und ist seit 2003 als Bereichsleitung mit dem Schwerpunkt Allgemeiner Sozialdienst der Jugendhilfe und wirtschaftliche Jugendhilfe eingesetzt.
Frau Lütjohann verfügt damit über die nötige sozialarbeiterische Kompetenz und Verwaltungserfahrung und ist für die Leitung des Jugendamtes sehr gut geeignet. Der Jugendhilfeausschuss hat die Berufung in seiner Sitzung am 19.03.2012 empfohlen. Die weiteren Bereichsleiterstellen werden durch Umsetzungen besetzt (Herr Rumpel, Bereich 51; Herr Wiebe Bereich 53).
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
das aktuelle Gesamtorganigramm der Hansestadt, die Aufbauorganisation 2003-2012, die neue Aufbauorganisation ab 2012
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