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Vorlage - VO/4602/12  

 
 
Betreff: Fortschreibung der Krippenplanung für die Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kirch, Horst-Günter
Federführend:Bereich 56 - Kindertagesbetreuung und Jugendhilfeverbund Bearbeiter/-in: Schultz, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
10.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt ist in den letzten Jahren kontinuierlich über den Stand der Ausbauplanung für die Betreuungssituation der Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres (U3-Kinder) unterrichtet worden. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für diese Altersgruppe zum 01.08.2013 (Beginn des Kita-Jahres 2013/2014) wird die modifizierte Planung zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots in der Hansestadt erneut vorgestellt.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt leben in Lüneburg 1.956 Kinder im Alter unter 3 Jahren. Der Gesetzgeber geht im bundesweiten Durchschnitt von einer Betreuungsquote in Höhe von 35 % dieser Kinder aus.  Dies würde in Lüneburg einem Platzangebot von 685 Plätzen entsprechen. Nach den Prognosen der Verwaltung und der Auswertung der bei den einzelnen Einrichtungen noch existierenden Wartelisten kann für die Hansestadt von einer Bedarfsquote in Höhe von 43 % ausgegangen werden. Dieser höhere Wert ist für städtische Räume gegenüber dem ländlichen Raum bundesweit üblich. Für die Hansestadt Lüneburg bedeutet diese Quote eine Bereitstellung von  841 Plätzen.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in der Hansestadt 621 Betreuungsplätze vorhanden, davon 401 in Kindertagesstätten und 220 in Kindertagespflege. Dies entspricht einer Versorgungsquote von bereits  31,7 %.

 

Durch Projekte, die noch im Jahr 2012 geplant sind und umgesetzt werden sollen, soll die Zahl der Plätze auf 713 erhöht werden. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 36,5 %. Damit wäre der vom Gesetzgeber vorgegebene Auftrag (35 %) bereits vorzeitig erfüllt.

 

Um aber die tatsächliche Bedarfssituation in der Hansestadt abzudecken, sind für das Jahr 2013 weitere Projekte geplant. Durch diese wird erreicht, dass die eingangs benannte Versorgungsquote von 43 % in Lüneburg (841 Plätze) sichergestellt werden kann.

 

Ob und inwieweit die künftige Entwicklung (Kinderzahlen oder Bedarfsveränderungen) eine Anpassung dieser Planung erfordern, muss zunächst abgewartet werden.

 

Dieser Vorlage ist als Anlage eine Tabelle mit der Aufstellung der für die Jahre 2012 und 2013 geplanten Projekte beigefügt. Aus dieser Tabelle ergeben sich auch die voraussichtliche Inbetriebnahme der Einrichtung sowie die der Hansestadt entstehenden Investitionskosten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Stadt direkte Investitionskosten nur in den Kitas entstehen, bei denen sie selbst Grundstücks- und Gebäudeeigentümer ist. Bei den Einrichtungen freier Träger sind deren Investitionskosten über die Schuldendienstleistungen oder evtl. Mietzahlungen Bestandteil der laufenden Betriebskosten. Diese erhöhten Betriebskosten wirken sich dann jedoch alljährlich steigernd auf die Höhe des von der Hansestadt an den jeweiligen Träger zu leistenden Betriebskostenzuschusses aus.

 

Insgesamt ist davon auszugehen, dass durch die Schaffung der vorgesehenen 220 Betreuungsplätze der Hansestadt Lüneburg neben den direkten Investitionskosten zusätzlich jährlich wiederkehrende Betriebskosten bzw. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 1,5 – 1,6 Mio. € entstehen werden. Dabei sind die Einnahmen aus Landeszuschüssen bzw. Elternbeiträgen bereits Kosten mindernd abgesetzt.

 

Die von der Hansestadt zu erbringenden Aufwendungen für den Betrieb eigener Kitas betrugen 2011 ca. 10,3 Mio. €. Bei Gegenrechnung der Erträge aus Zuschüssen und Elternbeiträgen in Höhe von 4,9 Mio. € ergibt sich eine Belastung von 5,4 Mio. €.

Daneben wurden die Kitas freier Träger in 2011 mit ca. 6,3 Mio. € bezuschusst bei Einnahmen von 0,4 Mio. €.

Insgesamt wendet die Hansestadt damit 11,3 Mio. € aus eigenen Haushaltsmitteln für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätten in Lüneburg auf.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              zusätzlich 1,6 Mio. jährlich

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Tabelle Krippenausbauplanung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tabelle Krippenausbauplanung (43 KB) PDF-Dokument (39 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Planungen der Verwaltung zur Fortschreibung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder vor Vollendung des 3. Lebensjahres zustimmend zur Kenntnis. Der JHA ist weiterhin kontinuierlich über den Stand der Ausbauplanung und deren Umsetzung zu unterrichten.