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Vorlage - VO/4576/12  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 137 "Leuphana Universität" 1. Teilaufhebung
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Tobias
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Lindemann, Jan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 137 wurde am 26.11.2009 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Universität Lüneburg zu ermöglichen. Der Bebauungsplan setzt im Süden des Plangebietes eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Vorgesehen ist, dort eine Erschließungsstraße mit einem Gehweg anzulegen.

 

Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 20.12.2011 die 1. Änderung des Bebauungsplans eingeleitet, um die Festsetzung der Verkehrsfläche zu überprüfen. Ziel des Verfahrens ist es, die festgesetzte Verkehrsfläche im Süden um 2,2 m zu verringern, da sich diese Fläche nicht im Eigentum der Hansestadt Lüneburg befindet.

 

Neben der Wegeführung für den Fußgängerverkehr in der bisher geplanten Weise wurden im Rahmen des Planverfahrens zwei weitere Alternativen einer Wegeführung über das Grundstück der Universität untersucht. In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 18.02.2012 bekannt gemacht. Die Varianten lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 27.02.2012 bis 23.03.2012 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich der frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 13.02.2012 bis 23.03.2012 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

Ergebnis der eingegangenen Stellungnahmen ist es, dass eine Wegeführung über die Flächen der Universität möglich ist. Einer solchen Wegeführung stimmt auch die Universität zu. Bedenken gegen eine veränderte Wegeführung wurden nicht vorgebracht. Es sind keine Hinweise eingegangen, die darauf hindeuten, dass erhebliche Umweltauswirkungen durch die Änderung bzw. Teilaufhebung entstehen könnten.

 

Aufgrund dieses Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung soll der Teil der öffentlichen Verkehrsfläche in einer Breite von 2,2 m aufgehoben werden, für den die 1. Änderung eingeleitet wurde. Durch diese inhaltliche Änderung bzw. Konkretisierung des Planungsziels handelt es sich nicht mehr um eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana Universität“, sondern um eine Teilaufhebung. Der Geltungsbereich bleibt identisch.

 

Gemäß § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung eines Bebauungsplans gleichermaßen auch für eine Änderung oder Aufhebung. Das Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 soll daher in ein Verfahren zur Teilaufhebung geändert werden. Zudem soll das Verfahren als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB zu Ende geführt werden. Die Grundzüge der Planung sind durch die Teilaufhebung nicht betroffen, da die grundsätzliche Erschließung auch mit einer Änderung der Gehwegführung gesichert bleibt. Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß BauGB sind gegeben. Zur Verfahrensvereinfachung kann im Weiteren auf die Erstellung eines Umweltberichtes verzichtet werden. 

Als nächster Verfahrensschritt kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Plan für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt und der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen oder Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            150 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

Geltungsbereich, Begründung, Satzungsentwurf, Verfahrensübersicht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht.BPlan.Nr 137 1.Teilaufhebung (19 KB) PDF-Dokument (44 KB)    
Anlage 4 2 612610-B 137 1_Teilaufhebung Anlage VO 4576-12 Geltungsbereich (106 KB)      
Anlage 2 3 612610-137 1 Teilaufhebung Anlage VO 4576-12 Begründung (994 KB)      
Anlage 3 4 612610-137 1 Teilaufhebung Anlage VO4576-12 Satzungsentwurf (784 KB)      

Beschlussvorschlag:

 

1.      Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana Universität“ wird in ein Verfahren zur 1. Teilaufhebung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB geändert. Der Geltungsbereich ist identisch und ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

2.      Dem Entwurf zur 1. Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana Universität“ mit Begründung wird zugestimmt.

3.      Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.