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Sachverhalt:
Die Wilhelm-Raabe-Schule hat einen Antrag auf Einführung des bilingualen Unterrichts zum nächsten Schuljahr (2012/13) gestellt. Die Schulleiterin, Frau Hartmann, stellte am 01.03.2012 den Antrag aufgrund eines entsprechenden Beschlusses der Gesamtkonferenz vom 28.02.2012. Der Antrag ist in der Anlage z. K. beigefügt.
Aufgrund des Runderlasses (RdErl.) des MK vom 03.02.2004, zuletzt geändert durch RdErl. d. MK v. 05.03.2009 – 33-81011 (SVBl. S. 95) „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ bedarf die Einrichtung von bilingualem Unterricht der Zustimmung des Schulträgers.
Die Schulleiterin der Wilhelm-Raabe-Schule, Frau Hartmann, ist zur Sitzung eingeladen, um das Projekt vorzustellen und Fragen der Mitglieder des Schulausschusses zu beantworten.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:15,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss empfiehlt, der Einführung des bilingualen Unterrichts an der Wilhelm-Raabe-Schule entsprechend dem Antrag vom 01.03.2012 aufgrund der Ziff. 3.5, 3.6 und 4.7.5 des RdErl. „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 des Gymnasiums“ zuzustimmen.
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