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Vorlage - VO/4558/12  

 
 
Betreff: Errichtung einer IGS am Standort Embsen zum 01.08.2012; Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur gleichberechtigten Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 05
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses ungeändert beschlossen   
Schulgrundsatzausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit Verfügung vom 30.11.2011 hat die Niedersächsische Landesschulbehörde die Errichtung einer Integrierten Gesamtschule am Standort Embsen, zunächst mit den Schuljahrgängen 5 bis 10, zum 01.08.2012 genehmigt.

Gleichzeitig laufen der Hauptschulzweig der Grund- und Hauptschule Embsen sowie die Realschule Embsen entsprechend aus, d. h., dass an den genannten Schulen ab dem Schuljahr 2012/13 keine Neueinschulungen mehr in die Klasse 5 erfolgen.

 

Es bedarf einer Regelung zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus der Fläche des Kreises und der Hansestadt Lüneburg an der IGS Embsen.

 

Vor dem Start der ersten IGS im Landkreis Lüneburg am Standort Kaltenmoor in der Hansestadt Lüneburg zum Schuljahresbeginn 2009/2010 hatten Landkreis und Hansestadt Lüneburg gemäß § 104 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) vereinbart, Schülerinnen und Schülern aus der Hansestadt Lüneburg und aus der Fläche des Landkreises Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur IGS in Kaltenmoor zu sichern.

Nach Abschluss dieser Vereinbarung erließ der Rat der Hansestadt Lüneburg als Schulträger für die IGS Lüneburg einen Schulbezirk, der das Gebiet der Hansestadt und darüber hinaus das Gebiet des gesamten Landkreises Lüneburg umfasst. Der Landkreis Lüneburg hatte sich im Rahmen der Vereinbarung hiermit einverstanden erklärt.

Auf diese Weise haben die Schülerinnen und Schüler aus dem gesamten Landkreis Lüneburg die Chance, sich an der IGS Kaltenmoor anzumelden. Auch in einem eventuell notwendig werdenden Losverfahren (bei mehr Anmeldungen als Aufnahmekapazität) werden Schülerinnen und Schüler aus der Hansestadt nicht bevorzugt behandelt.

 

Nach Gesprächen mit der Verwaltung der Hansestadt Lüneburg und der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, schlägt die Verwaltung vor, eine entsprechende Regelung auch für die in Trägerschaft des Landkreises zu errichtende IGS Embsen zu treffen.

 

Der Vereinbarungsentwurf ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Angelegenheit wird auch in der gemeinsamen Sitzung des Schulgrundsatzausschusses von Hansestadt und Landkreis am 23.04.2012 behandelt, um eine abgestimmte Vorgehensweise der beiden Schulträger sicherzustellen.

 

Sobald die Vereinbarung (Anlage 1) von beiden Schulträgern unterzeichnet ist, kann der Kreistag die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Schulbezirkssatzung für die IGS Embsen beschließen. Geplant ist hierfür die Kreistagssitzung am 07.05.2012.

 

Inzwischen liegen auch die Ergebnisse der Trendabfrage zum Übergang in die Klassen 5 der weiterführenden Schulen in Hansestadt und Landkreis vor. Demzufolge haben insgesamt 188 Eltern ihr Interesse bekundet, ihr Kind an der IGS Lüneburg anzumelden. Für die IGS Embsen votierten in gleicher Weise exakt 150 Eltern.

 

Beide Schulen haben eine Aufnahmekapazität von 150 Schülerinnen und Schüler (5-zügig mit 30 Sch. pro Klasse). Zu den weiteren Ergebnissen wird ebenfalls in der Sitzung berichtet. Der Auswertungsbogen ist der Einladung beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

1)      Vereinbarungsentwurf

2)      Satzungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 IGS Embsen Vereinbarungsentwurf_mit_Hansestadt (64 KB)      
Anlage 2 2 Entwurf Schulbezirkssatzung (35 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 3 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) mit dem Landkreis Lüneburg zu treffen, der zufolge Schülerinnen und Schüler aus der Fläche des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg gleichberechtigten Zugang zur Integrierten Gesamtschule in Embsen ermöglicht wird.