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Vorlage - VO/4557/12  

 
 
Betreff: Inklusion; Auswirkungen auf die Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thomas WiebeAktenzeichen:40 11 09
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
16.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses abgelehnt   
Schulgrundsatzausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 20.03.2012 das Gesetz zur Einführung der inklusiven Beschulung in Niedersachsen beschlossen. 

 

Die Einführung der inklusiven Beschulung wird Auswirkungen auf alle öffentlichen Schulen haben. Neben den Grundschulen wird besonders die Schulform der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen ( FÖS L ) unmittelbar betroffen sein.

Sollte der vorliegende Gesetzentwurf in der augenblicklichen Form in Kraft treten, wird spätestens zum Schuljahr 2013/2014 der Primarbereich (Klassen 1-4) der Förderschulen L aufgehoben. Die Grundschule wird dann allen Schülerinnen und Schülern, auch mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache, zugänglich sein. Nur Schülerinnen und Schüler, die bereits den Primarbereich einer Förderschule (L) besuchen, könnten an dieser Schulform bleiben.

 

In Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen werden dann nur noch Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang unterrichtet und auch nur, wenn auf Grund einer Einzelfallbeurteilung oder auf Grund des Elternwillens die Beschulung an einer anderen öffentlichen Schule im Rahmen der Inklusion nicht möglich oder nicht gewollt ist.

 

Die künftigen Förderschulen werden zugleich sonderpädagogische Förderzentren sein, die die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht an allen Schulen unterstützen mit dem Ziel, Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu gewährleisten.

 

Da inzwischen immer mehr Grundschulen im Landkreis und in der Hansestadt Lüneburg dem „Regionalen Konzept“ mit einer sonderpädagogischen Grundversorgung beigetreten sind, ist davon auszugehen, dass bereits zum Schuljahr 2012/2013 - noch auf freiwilliger Basis - die Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen vorwiegend an den Grundschulen erfolgen wird.

 

Auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg befinden sich zwei Förderschulen (L), die Förderschule An der Schaperdrift in Oedeme – in der Trägerschaft des Landkreises Lüneburg – und die Johannes-Rabeler-Schule Bei der St. Johanniskirche – in der Trägerschaft der Hansestadt Lüneburg.

 

Vor dem Hintergrund der dargestellten Auswirkungen der inklusiven Beschulung erscheint es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll, am Standort der Hansestadt künftig noch eine Förderschule L vorzuhalten.

 

Am 12.03.2012 hat beim Landkreis Lüneburg ein Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Kreiselternrates und des Schulelternrates der FöS an der Schaperdrift geführt.

Die anwesenden Vertreter und Vertreterinnen des Schulelternrates der Schule an der Schaperdrift sehen auch nach diesem Gespräch die angestrebte Neukonzeption für den Förderschulbereich auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg kritisch. Insgesamt zeigte sich bei den Elternvertretern aber eine Akzeptanz der Vorschläge des Landkreises. Mehrheitlich waren und sind die Elternvertreter der Auffassung, dass die zukünftige inklusive Beschulung und die sich daraus ergebende Entwicklung der Schülerzahlen das seitens der Kreisverwaltung vorgeschlagene Konzept rechtfertigt.

 

Auf Basis einer Beschlussempfehlung des Schulausschusses des Landkreises Lüneburg vom 27.02.2012 wurde der Entwurf einer Vereinbarung des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg erarbeitet (Anlage 1). 

 

Durch diese Vereinbarung machen die Schulträger deutlich, dass beide Förderschulen auf dem Gebiet der Hansestadt Lüneburg Förderzentren im Sinne des Gesetzes zur Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden sollen.

Es wird auch deutlich, dass Schülerinnen und Schüler mit dem ausschließlichen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf „Lernen“ künftig nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule aufgenommen werden sollen.

 

Die aktuellen Schülerinnen und Schüler der Förderschule an der Schaperdrift, sowohl in Oedeme als auch im Primarbereich an der Grundschule Hasenburger Berg, können ihre Schulzeit an dieser Förderschule beenden. Es wird auch klar gestellt, dass Schülerinnen und Schüler, die neben dem Unterstützungsbedarf „Lernen“ auch einen Unterstützungsbedarf in der körperlich- und motorischen Entwicklung haben, ab der 5. Klasse – wenn sie nicht an den Regelschulen beschult werden wollen - noch die FöS an der Schaperdrift in Oedeme besuchen können, solange nicht die Barrierefreiheit auch an der Johannes-Rabeler-Schule hergestellt ist.

Diese Barrierefreiheit an der Johannes-Rabeler-Schule wird allerdings von beiden Schulträgern angestrebt. Hierzu bedarf es noch einer gesonderten Vereinbarung.

 

Nach Auskunft der Nds. Landesschulbehörde handelt es sich bei der von der Verwaltung vorgeschlagenen Konstellation um die Einschränkung einer Schule gemäß § 106 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG). Diese Einschränkung ist genehmigungsbedürftig und muss entsprechend bei der Nds. Landesschulbehörde beantragt werden.

 

Der Landkreis beabsichtigt, nach Abschluss der beigefügten Vereinbarung einen Genehmigungsantrag zur auslaufenden Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift zum Schuljahr 2012/2013 zu stellen.

 

Die Angelegenheit wird auch in einer gemeinsamen Sitzung des Schulgrundsatzausschusses von Hansestadt und Landkreis am 23.04.2012 behandelt, um eine abgestimmte Vorgehensweise der beiden Schulträger sicherzustellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

 

1) Förderschulen: Vereinbarungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung mit Hansestadt Entwurf Stand 20 3 2012 (307 KB) PDF-Dokument (316 KB)    
Anlage 2 2 Ergänzung zur Beschlussvorlage (761 KB)      
Anlage 3 3 Vorlage-Förderschulen-Ergänzung2 (26 KB) PDF-Dokument (65 KB)    
Anlage 4 4 geänderter Beschlussvorschlag (196 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vereinbarung gemäß der Anlage 1 mit dem Landkreis Lüneburg abzuschließen, die nachstehende Kriterien berücksichtigt:

 

1.     Dass vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Veränderungen des Schulgesetzes im Hinblick auf die Inklusion ab Schuljahr 2013/2014 die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern nur noch an der Johannes-Rabeler-Schule erfolgen sollte und deshalb an der Schule an der Schaperdrift ab Schuljahr 2012/2013 keine Schülerinnen und Schüler neu aufgenommen werden.

 

2.     Um die Kontinuität für die derzeitigen Schülerinnen und Schüler an der Schule an der Schaperdrift zu gewährleisten, können diese die Schule bis zum Ende ihrer Schulzeit weiterhin besuchen.

 

3.     Die Zusammenarbeit mit den Kooperationsklassen für Körperbehinderte sollte weiterhin sichergestellt bleiben.

 

4.     Die Johannes-Rabeler-Schule und die Schule an der Schaperdrift werden zu Förderzentren entwickelt und die Kurt-Löwenstein-Schule ist von vornherein in diese konzeptionellen Überlegungen einzubeziehen und zu beteiligen.

 

5.     Es ist zu klären, ob und in welcher Weise die Schule an der Schaperdrift, wenn sie über keine Schülerinnen und Schüler am Standort mehr verfügt, als Förderzentrum erhalten bleiben kann.

 

6.     Der Landkreis Lüneburg wird die auslaufende Aufhebung des Förderschulzweiges „Lernen“ der Förderschule an der Schaperdrift und die Umwandlung in ein Förderzentrum bei der Nds. Landesschulbehörde gemäß § 106 NSchG beantragen.