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Vorlage - VO/4547/12  

 
 
Betreff: Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:von Fintel, Stefanie
Federführend:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling Bearbeiter/-in: von Fintel, Stefanie
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
13.04.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zurückgestellt   
23.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen zurückgestellt   
04.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städt. Beteiligungen geändert beschlossen   
Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
08.05.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung geändert beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
18.07.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Corporate Governance (deutsch: Grundsätze der Unternehmensführung) bezeichnet den Ordnungsrahmen für die Leitung und Überwachung von Unternehmen. Das unternehmensspezifische Corporate Governance-System besteht aus der Gesamtheit relevanter Vorgaben. Insbesondere sind dies relevante Gesetze, Richtlinien, Kodizes, Werte und Grundsätze, die für Unternehmen gelten und bestimmen, wie diese geführt und überwacht werden.

 

Corporate Governance ist dabei sehr vielschichtig und umfasst obligatorische und freiwillige Maßnahmen: das Einhalten von Gesetzen und Regelwerken (Compliance), das Befolgen anerkannter Standards und Empfehlungen sowie das Entwickeln und Befolgen eigener Unternehmensleitlinien. Ein weiterer Aspekt der Corporate Governance ist die Ausgestaltung und Implementierung von Leitungs- und Kontrollstrukturen.

 

Darüber hinaus gibt es seit einiger Zeit Bemühungen, die Idee der Corporate Governance für weitere Organisationen des öffentlichen und halb-privaten Sektors nutzbar zu machen, z.B. für öffentliche Betriebe und Institutionen (Public Corporate Governance).

 

In Deutschland sind die Corporate-Governance-Grundsätze im so genannten Corporate Governance Kodex fixiert worden. Eine vom Bundesministerium der Justiz im September 2001 eingesetzte Regierungskommission hat diesen Kodex am 26. Februar 2002 verabschiedet.

 

Die gesetzlichen Grundlagen der Corporate Governance liegen im Aktiengesetz (AktG). Bedeutende gesetzliche Initiativen mit Bezug zur Corporate Governance sind bspw. das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG, 1998), das Gesetz zur weiteren Reform des Aktien- und Bilanzrechts, zur Transparenz und Publizität (TransPuG, 2002) und das Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG, 2004).

 

Seit 2007 besteht weiterhin durch das Bundesministerium der Finanzen das Bestreben, durch die Veröffentlichung eines Public Corporate Governance Kodex den Wirkungsbereich explizit auch für Unternehmen der öffentlichen Hand, beziehungsweise für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, auszuweiten.

 

Auf Grundlage des Public Corporate Governance Kodex des Bundes hat die Verwaltung für die Beteiligungsunternehmen der Hansestadt Lüneburg eine eigene Richtlinie unter dem Titel „Public Corporate Govenance Kodex der Hansestadt Lüneburg“ (PCGK) erarbeitet. In ihr sind die Standards zur Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei der Leitung, Steuerung und Überwachung der Beteiligungsunternehmen aufgenommen.

 

Die Erhöhung des Vertrauens der Bürger, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Führung städtischer Beteiligungsunternehmen ist ein zentrales Anliegen von Politik und Verwaltung der Hansestadt Lüneburg. Durch den PCGK wird angestrebt, die Leitung, Überwachung und Transparenz der städtischen Unternehmen zu verbessern.

 

Wichtigste Ziele des PCGK sind:

-          die Standards für das Zusammenspiel aller Beteiligten (städt. Gremium, Stadtverwaltung und Beteiligungsgesellschaften) festzulegen und zu definieren;

-          eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung zu fördern und zu unterstützen;

-          den Informationsfluss zwischen den Beteiligungsunternehmen und –management zu verbessern, um die Aufgabenerfüllung im Sinne eines Beteiligungscontrolling zu erleichtern;

-          das öffentliche Interesse und die Ausrichtung der Unternehmen am Gemeinwohl durch eine Steigerung der Transparenz und Kontrolle abzusichern;

-          durch mehr Öffentlichkeit und Nachprüfbarkeit das Vertrauen in Entscheidungen der Unternehmen, der Verwaltung und der Politik zu erhöhen.

 

Aufgrund der verschiedenen Anforderungen an die Richtlinien erschien ein zweiteiliges „Regelwerk“ am zweckmäßigsten:

 

Im Teil A des PCGK werden die grundsätzlichen Aufgaben der einzelnen Organe auf Basis der GmbH beschrieben. Im Teil B werden hauptsächlich die Aufgaben des Beteiligungsmanagements und die dafür notwendigen Angaben durch die Beteiligungen dargestellt.

 

Zu einem größten Teil handelt es sich bei den Regelungen bereits um gelebte Praxis. Mit diesem Regelwerk soll die Basis des gemeinschaftlichen Handels schriftlich festgehalten und Zuständigkeiten geklärt werden.

 

Weiterhin werden z.B. im Punkt A 2.3.3 und A 3.2.8 Regelung aufgenommen, um die Beschlussfassung im zeitlichen Ablauf zu verkürzen und zu vereinfachen. Diese Regelungen betreffen vor allem den Konzern Gesundheitsholding und die Lüneburger Wohnungsbau GmbH und vereinfachen den Ablauf der Weisungsbeschlüsse bei den Enkel- und Urenkeltöchtern.

 

Teil B, der in der Umsetzung der Standards ein reibungsarmes und effizientes Zusammenwirken von Unternehmen und Beteiligungsmanagement als Vertreter der Gesellschafterin Hansestadt Lüneburg sichern soll, ist in Form einer Beteiligungsrichtlinie gefasst.

 

Der PCGK stellt somit ein auf den Bedarf der städtischen Beteiligungen abgestimmtes System dar, das die Transparenz und die Effizienz nachhaltig verbessert, auch indem er die Verantwortlichkeiten aller Beteiligten durch die Rechenschaftslegung dokumentiert.

 

Durch die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung werden die Standards des PCGK für die Unternehmen verbindlich.

 

Der vorgelegte Entwurf des PCGK ist im Vorfeld mit allen Beteiligungsgesellschaften unter Einbindung des Landkreises Lüneburg erörtert worden.

 

Nach jedem Geschäftsjahr haben die Beteiligungsunternehmen in einem Bericht gegenüber dem Beteiligungsmanagement darzulegen, inwieweit sie den Empfehlungen des Kodex gefolgt sind und etwaige Abweichungen davon zu begründen. Der Auszug davon wird im Beteiligungsbericht der Hansestadt Lüneburg veröffentlicht.

 

Neue Informationen zur Vorlage (Ergänzung zur Sitzung am 23.05.2012):

 

Im Ausschuss für Wirtschaft und städtische Beteiligungen ist am 13.04.2012 entschieden worden, dass der Gleichstellungsausschuss sich mit dem Entwurf des PCGK befassen soll. Im Rahmen der Regelungen zur Besetzung von Aufsichtsräten steht im Teil A 3.4.1 folgender Satz: „Mandate von Frauen werden begrüßt.“ Diese Formulierung entspricht dem PCGK des Bundes.

 

Der Gleichstellungsausschuss hat folgende Empfehlung für eine Formulierung in der Sitzung am 08.05.2012 gefasst:

 

„Mandate von Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden.“

 

Bei Bedarf wird es eine weitere Beratung im Ausschuss am 04.07.2012 geben.

 

Weitere Ausführungen zum aktuellen Stand werden mündlich im Ausschuss erfolgen.

 

Ergänzung zur Sitzung am 04.07.2012

 

Vorgelegt wird eine Änderungsliste für den Public Corporate Governance Kodex der Hansestadt Lüneburg als Vorschlag seitens der Verwaltung. Diese Änderungen dienen der Klarstellung, der Ergänzung und Erweiterung.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Public Corporate Governance Kodex

Änderungsliste zum Public Corporate Governance Kodex

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PCGK 19 03 (207 KB)      
Anlage 2 2 Synopse PCGK 11 06 (280 KB)      
Anlage 5 3 Aenderungsantrag (194 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der vorliegende Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Hansestadt Lüneburg inkl. der vorliegenden Änderungen wird beschlossen. Der PCGK gilt für alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen, Anstalten des öffentlichen Rechts und sonstige Einrichtungen an denen die Hansestadt Lüneburg beteiligt ist. Der PCKG gilt nicht für die Sparkasse Lüneburg.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, darauf hinzuwirken, dass alle Beteiligungsgesellschaften der Hansestadt Lüneburg den PCGK als verbindliche Grundlage übernehmen.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil A anzupassen, soweit dies erforderlich sein sollte und keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen damit verbunden sind und den Teil B regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.