Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg unterstützen seit Jahren den Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ beim Betrieb des Frauenhauses durch freiwillige Zuwendungen. Mit der Zuwendung wird die Beratung, Unterbringung und die Betreuung der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und Kindern durch Zufluchtstätten unterstützt. Hierdurch leistet die Hansestadt Lüneburg einen Beitrag zur Überwindung und Ächtung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch eine adäquate Unterstützung und Beratung.
Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und zur Verbesserung der jeweiligen Finanzplanung wurde die Förderung des Frauenhauses seit dem Haushaltsjahr 2002 vertraglich budgetiert. Die zuletzt abgeschlossene Fördervereinbarung ist zum 31.12.2011 ausgelaufen.
Die am 01.01.2012 in Kraft getretene Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderungen von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, regelt die Art, den Umfang und die Höhe der Landeszuwendungen vom Land Niedersachsen für die Jahre 2012 - 2016. Danach hat das Frauenhaus in Lüneburg für die künftigen Jahre einen Zuwendungsbetrag von jährlich 76.400,00 € zu erwarten. In den vergangenen drei Jahren wurde das Frauenhaus jährlich mit 68.000,00 € seitens des Landes Niedersachsen und mit jeweils 34.000 € seitens des Landkreises und der Hansestadt gefördert.
Das Frauenhaus bittet aus vorgenannten Gründen um eine Förderung in der bisherigen Höhe für die Jahre 2012-2016.
Aus Sicht der Verwaltung, dies ist auch mit dem Landkreis Lüneburg abgestimmt, besteht ein Interesse daran, die Zusammenarbeit mit dem Verein auf der oben angegebenen Basis fortzuführen. Die Vereinbarung bietet nicht nur allen Beteiligten Planungssicherheit, sondern stellt verlässlich sicher, dass weitergehende Förderanträge seitens des Frauenhauses nicht an die Hansestadt gerichtet werden
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50210 Produkt / Kostenträger: 315602/31560203 (4318190) Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlage/n:
Sachbericht für das Jahr 2011 Vereinbarung mit dem Frauenhaus Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Sozial- und Gesundheitsausschusses nehmen die Verlängerung der vertraglichen Vereinbarung mit dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ für die Jahre 2012 bis 2016 mit einer jährlichen Fördersumme von 34.000 € zustimmend zur Kenntnis.
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