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Sachverhalt:
Der Landkreis hat vorgeschlagen, einen Grundsatzausschuss „Energie“ analog zum Schulgrundsatzausschuss mit jeweils 5 Mitgliedern von Rat und Kreistag zu bilden. Außerdem sollte, wie für den Schulgrundsatzausschuss, das Grundmandat zugelassen werden. Die Bestimmung der Mitglieder erfolgt nach § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Die Federführung soll beim Landkreis Lüneburg liegen.
Bei 5 Mitgliedern des Rates der Hansestadt Lüneburg ergibt sich für den Grundsatzausschuss Energie folgende Sitzverteilung:
- Gruppe SPD/GRÜNE: 3 Sitze und Vertreterinnen und Vertreter - CDU: 1 Sitz und Vertreterin oder Vertreter - der fünfte Sitz ist zwischen den Fraktionen DIE LINKE, Piraten Niedersachsen und der Gruppe FDP/RRP auszulosen.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung keine Sitze entfallen, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden.
Darüber hinaus halten Stadt- und Kreisverwaltung die Einbeziehung externer Akteure als beratende Mitglieder für notwendig:
- Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG (Herr Rolf Bannehr) - E.ON Avacon AG (Herr Axel Bünsche à in Abstimmung) - 2 kommunale Vertreter der (Samt-)Gemeinden (in Abstimmung) - Bauernverband Nordostniedersachsen (Herr Wolf Winkelmann) - Leuphana Universität (Herr Prof. Dr. Ruck) - KLIMAWERK Energieagentur GmbH & Co. KG (Frau Dr. Heide-Rose Manz-Keinke) - Regenerative Energie Lüneburg GmbH (Frau Heiderose Schäfkeà in Abstimmung) - Lüneburger Wohnungsbau GmbH (Frau Heiderose Schäfkeà in Abstimmung) - SunON Sonnenkraftwerke Lüneburg e.V. (Herr Tomas Biermann-Kojnov) - Zukunftsgenossen eG (Herr Horst Jägerà in Abstimmung)
Ferner ist vorgesehen, dass dem Ausschuss folgende Vertreter aus den Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg angehören:
- der Oberbürgermeister und der Umweltdezernent der Hansestadt Lüneburg - der Landrat und die Kreisrätin des Landkreises Lüneburg - eine Vertreterin der gemeinsamen Klimaschutzleitstelle von Hansestadt und Landkreis Lüneburg. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,- € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Bildung, Größe und Besetzung eines gemeinsamen Grundsatzausschusses „Energie“ mit dem Landkreis Lüneburg zu. Diesem Ausschuss sollen für die Hansestadt Lüneburg angehören:
5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg
Fraktion/Gruppe Ordentliche Mitglieder: Vertreter/in: ______________ 1.____________________ _____________________ ______________ 2.____________________ _____________________ ______________ 3.____________________ _____________________ ______________ 4.____________________ _____________________ ______________ 5.____________________ _____________________
Grundmandat(e):________________________________________________________ Der Rat bestimmt aus den Reihen der Mitglieder der Hansestadt Lüneburg ___________________ zur/ zum Vorsitzenden.
Der Rat stimmt einer Teilnahme von Vertreter/innen aus den genannten Organisationen/Institutionen als beratende Mitglieder im Ausschuss zu.
Aus der Verwaltung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden in den Ausschuss entsendet: - der Oberbürgermeister und der Umweltdezernent der Hansestadt Lüneburg - der Landrat und die Kreisrätin des Landkreises Lüneburg - eine Vertreterin der gemeinsamen Klimaschutzleitstelle von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
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