Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg ist gem. § 52 Nds. Straßengesetz zur Reinigung der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen verpflichtet. Diese Reinigungspflicht ist nach Maßgabe der §§ 3 und 4 der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lüneburg teilweise auf die Anlieger übertragen worden.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsgemäßen Reinigung werden durch die Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt in der zurzeit geltenden Fassung vom 01.01.2011 bestimmt. Diese Verordnung teilt u. a. in ihrer Anlage die Straßen nach dem Grad ihres Reinigungsbedürfnisses in reinigungsklassen ein und ist laufend durch zwischenzeitlich hergestellte und gewidmete Straßen zu ergänzen bzw. bei geänderten Reinigungsbedürfnissen anzupassen.
Die Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll dem beigefügten Verordnungsentwurf entsprechend ergänzt und angepasst werden. Finanzielle Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 30,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert:
e) mögliche Einnahmen: Straßenreinigungsgebühren Anlage/n: 1. Änderungsverordnung zur Änderung der Straßenreinigungsverordnung der Hansestadt Lüneburg
Beschlussvorschlag:
Die anliegende 1. Änderungsverordnung zur Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) wird mit Wirkung vom 01.03.2012 erlassen. Die Anlage ist Bestandteil der Sitzungsvorlage. |
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