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Vorlage - VO/4492/12  

 
 
Betreff: Widmung und Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Widmung:

Die im Beschlussvorschlag aufgeführten Straßen sollen als öffentliche Verkehrsflächen gewidmet werden. Die Verkehrsflächen sind bautechnisch hergestellt und befinden sich im Eigentum der Hansestadt Lüneburg. Durch die Widmung werden die Straßen und Verkehrsflächen in die Straßenbaulast (u. a. bauliche Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht) der Hansestadt übernommen.

Gem. § 6 des Niedersächsischen Straßengesetztes (NStrG) wird die Widmung durch den Träger der Straßenbaulast ausgesprochen. Träger der Straßenbaulast für die auf dem Gebiet der Hansestadt liegenden Verkehrsflächen ist die Hansestadt Lüneburg (§ 48 NStrG).

 

Die Straßen in den Baugebieten „Brockwinkler Weg“, „Rosenkamp I“ und „Alter Bauhof“ wurden hergestellt und übernommen, der Verbindungsweg zwischen dem Ochtmisser Kirchsteig und dem Ostpreussenring wurde als wichitge Schulwegeverbindung zur Widmung vorgeschlagen.

 

Widmung von untergeordneten Teilflächen einer Straße:

Sofern eine Straße lediglich unerheblich verbreitert, begradigt, verlegt oder ergänzt wird, so gilt der neue Straßenteil bereits mit der Verkehrsübergabe als gewidmet (§ 6 Absatz 6 NStrG).

Für die im Rahmen der Entwicklung des Garbers Center erfolgte Verbreiterung der Lüneburger Straße kann diese Widmungsfiktion angenommen werden.

 

 

Einziehungen:

Gem. § 8 NStrG soll der Träger der Straßenbaulast eine Straße einziehen, wenn ihre Verkehrsbedeutung entfallen ist oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für die Beseitigung der Straße sprechen. Dabei ist die Einziehung als Gegenakt zur Widmung zu verstehen.

Die Absicht der Einziehung einer Straße ist 3 Monate vor der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefasst werden. Vor Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses sind die Bedenken der Bevölkerung zu berücksichtigen.

 

Für die zur Einziehung vorgeschlagenen Teilflächen der Straßen „Kantstraße“ und „Unter der Burg“ wurde festgestellt, dass die Verkehrsbedeutung entfallen ist. Die Flächen stellen sich bereits heute als Grünflächen dar. Für die Flächen gibt es Kaufinteressenten.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              30,00 €

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:              künftige Unterhaltung

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

 

e)  mögliche Einnahmen: Verkauf der eingezogenen Grundstücke

Anlage/n:

Anlage/n:

Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 bplan130_brockwinkler_weg (268 KB)      
Anlage 2 2 bplan119_oedeme_sued_3 (478 KB)      
Anlage 3 3 am_alten_bauhof (363 KB)      
Anlage 4 4 kreisverkehrsp_neu_haecklingen (144 KB)      
Anlage 5 5 ostpreussenring_i (333 KB)      
Anlage 6 6 lüneburger_str (199 KB)      
Anlage 7 7 kantstraße (238 KB)      
Anlage 8 8 unter_der_burg (356 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die nachstehend aufgeführten Straßen werden gem. § 6 NStrG gewidmet:

 

Baugebiet Brockwinkler Weg             

Charlotte – Huhn - Straße              Gemarkung Lüneburg, Flur 7, Flurstück 18/58

Jeann – Leppin – Straße

Niklas – Luhmann – Straße

 

 

Baugebiet Rosenkamp I              Gemarkung Oedeme, Flur 1, Flurstücke 101/79,

Schmiedestraße              102/78, 83/2 tlw. und 253/5 sowie Flur 2, Flurstücke

Weberstraße              2/15 und 1/44, teilweise beschränkt für die Nutzung

Stellmacherstraße              durch Fußgänger und Fahrradfahrer

Sattlerstraße

Korbmacherstraße

 

 

Am Alten Bauhof              Gemarkung Lüneburg, Flur 3, Flurstücke 77/47 und 77/46 sowie als Fuß- und Radweg die Flurstücke 77/45 und 77/44

 

 

Kreisverkehrsplatz              Gemarkung Häcklingen Flur 1, Flurstücke 10/61 und

Neu Häcklingen/Uelzener Straße              14/26, Flur 2, Flurstück 12/5, Flur 4, Flurstück 6 tlw.

 

 

Verbindungsweg zwischen              Gemarkung Lüneburg, Flur 1, Flurstück 22/5 tlw.

Ochtmisser Kirchsteig               Die Widmung wird auf die Nutzung durch

und Ostpreussenring              Fußgänger und Radfahrer beschränkt

 

 

Die nachstehend aufgeführten Verkehrsflächen werden gem. § 8 NStrG eingezogen. Die Einziehungsabsicht ist ortsüblich bekannt zu geben. Der Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde bzw. Einwendungen gegen die Einzeihung ausgeräumt wurden.

 

Kantstraße              Gemarkung Lüneburg, Flur 29, Flurstück14/8 tlw.

 

 

Unter der Burg              Gemarkung Lüneburg, Flur 9, Flurstück 87/11 tlw.