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Vorlage - VO/4463/12  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 100 "An der Wittenberger Bahn"
Abwägungsbeschluss
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Klang, Anja
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
13.02.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
15.11.2012 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2004 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 100An der Wittenberger Bahn“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen und den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „An der Wittenberger Bahn“ in einem 56. Verfahren zu ändern.

Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen.

Nach Aufgabe der Bahnnutzungen soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung durch die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "An der Wittenberger Bahn" und den parallel aufzustellenden gleichnamigen Bebauungsplan Nr. 100 einschließlich ört­licher Bauvorschrift über die Gestaltung gesichert werden. Der Bebauungsplan soll dort künftig durch entsprechende Festsetzungen insbesondere nicht störendes Gewerbe, Dienstleistungen, Wohnen und eine Erschließung des Gebietes planungsrechtlich ermög­lichen. Zu den Bauleitplänen wird ein Umweltbericht erarbeitet.

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

 

 

Die förmliche Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde im weiteren Verfahrensverlauf beschlossen und an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist im Bereich Stadtplanung der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung und Umweltbericht ausgelegt wurde und von Jedermann Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung in Teilen erforderlich. Diese Änderungen haben dazu geführt, dass gemäß § 4a Abs. 3 BauGB der Bebauungsplan erneut ausgelegt werden muss. Diese erneute Auslegung wurde  beschlossen und durchgeführt.

 

Alle eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Der Vermerk über ihre Bewertung und Abwägung ist als Anlage beigefügt. Über die Behandlung der Anregungen und Stellungnahmen ist zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes, der Begründung oder des Umweltberichtes nicht  erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

 

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Abwägungsvorschlag und Begründung einschließlich Umweltbericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 612610-B100 Anlage VO 4463-12 Geltungsbereich (1020 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht_B-Plan (18 KB) PDF-Dokument (43 KB)    
Anlage 3 3 1 B-Plan-Zeichnung (4135 KB)      
Anlage 4 4 1a B-Plan Textfestsetzungen sep (26 KB)      
Anlage 5 5 2 Begründung (4721 KB) PDF-Dokument (7366 KB)    
Anlage 6 6 2a B-Plan Funktionsplan (2131 KB)      
Anlage 7 7 3 Umweltbericht (19634 KB) PDF-Dokument (7709 KB)    
Anlage 8 8 3a Umweltbericht Karten 1 bis 5 (6564 KB)      
Anlage 9 9 3b Umweltbericht Karten 6 bis 11 (5873 KB)      
Anlage 10 10 4 B-Plan Abwägung § 3 (2) BauGB (338 KB) PDF-Dokument (257 KB)    
Anlage 11 11 5 B-Plan Abwägung Erneute Beteil. § 3 (4) BauGB (220 KB) PDF-Dokument (208 KB)    
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

1.      Die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen werden in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise behandelt.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.