Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Nach § 123 NKomVG bildet die Kommune Rückstellungen für Verpflichtungen, die dem Grunde nach zu erwarten sind, deren Höhe oder Fälligkeit aber noch ungewiss ist. Zu diesen Rückstellungen zählen nach § 43 GemHKVO Rückstellungen für im Haushaltsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltungen, die in den folgenden drei Haushaltsjahren nachgeholt werden. Die Rückstellungen werden danach in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger Beurteilung zur Erfüllung der Leistungsverpflichtung notwendig ist. Da es sich nicht um eine „Kann-Vorschrift“ handelt, ist die Gemeinde zur Bildung von Rückstellungen verpflichtet. Hierdurch soll eine periodengerechte Zuordnung des Aufwandes, der im Laufe des Haushaltsjahres entsteht, gewährleistetet werden. Der Belastung kommender Haushaltsjahre wird dadurch entgegengewirkt. Sofern die Rückstellungen nicht in der veranschlagten Höhe benötigt werden, werden sie aufgelöst.
Stehen in dem betreffenden Budget keine Mittel zur Bildung der Rückstellung zur Verfügung ist nach § 117 NKomVG eine überplanmäßige Aufwendung zulässig, da es sich um eine zeitlich und sachlich unabweisbare Aufwendung handelt, deren Deckung gewährleistet ist.
Zu 1. Friedrich-Ebert-Brücke Die Unterhaltungsarbeiten an der Friedrich-Ebert-Brücke haben bereits 2005 begonnen und sollen in 8 Bauabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 4 Mio. € durchgeführt werden. Eine aktuelle Kostenrechnung hat ergeben, dass für den letzten 8. Bauabschnitt ein Finanzbedarf in Höhe von 580.000,-€ besteht. Die Ausschreibung hierfür muss, vor dem Hintergrund, dass die ICE-Gleise betroffen sind, bereits 2012 veröffentlicht werden. Somit müssen die Mittel in Höhe von 580.000,-€ für die Einleitung des Vergabeverfahrens bereitgestellt werden. Die Umsetzung der Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2012 beginnen.
Zu der Gesamtmaßnahme zur Instandsetzung der Friedrich-Ebert-Brücke gehört auch noch ein Austausch des Fahrbahnübergangs am Widerlager stadteinwärts mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von weiteren 150.000,-€. Der Fahrbahnübergang weist einen erheblichen Unterhaltungsrückstand auf. Es ist beabsichtigt diese Maßnahme im Zuge des Neubaus der Brücke Wittenberger Bahn zu realisieren. Die Umsetzung soll im Haushaltsjahr 2012 beginnen.
Für die Friedrich-Ebert-Brücke müssen somit insgesamt noch 730.000,-€ zur Verfügung gestellt werden, wobei das seinerzeit vorgesehene Gesamtvolumen in Höhe von 4 Mio. € für die Instandsetzungsmaßnahme nicht erreicht wird.
Gemäß § 43 GemHKVO Abs. 1 Ziff. 3 sind die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen an der Friedrich-Ebert-Brücke als Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen zu werten, für die eine entsprechende Rückstellung zu bilden ist.
Die Verwaltung schlägt vor für die Regulierung der unterlassenen Instandhaltungen Rückstellungen in Höhe von 730.000,- € zu bilden.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist durch Mehrerträge, die 2011 bei der Gewerbesteuer erzielt worden sind, gewährleistet.
Zu 2. Theater GmbH Das Land Niedersachsen, der Landkreis Lüneburg und die Hansestadt (öffentliche Zuschussgeber) haben mit Wirkung vom 01.01.2012 die neue Vereinbarung über Ziele und Leistungen sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH geschlossen (VO/4198/11).
Die Vereinbarung sieht für die Zukunft wieder eine Anpassung der Zuschussbeträge zum Ausgleich von Tarifsteigerungen vor. Dieser Ausgleich ist in der bisherigen Vereinbarung für die Jahre 2008 bis 2011 nicht berücksichtig worden. Dies hatte zur Folge, dass die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen in diesen Jahren ständig gestiegen ist. Dass die Wirtschaftspläne der Theater Lüneburg GmbH in den vergangenen Jahren dennoch weitgehend ausgeglichen waren, erklärte sich damit, dass die Haushaltsjahre der öffentlichen Zuschussgeber vom 01.01. bis 31.12. eines jeden Jahres laufen, während die Wirtschaftsjahre der Theater GmbH vom 01.07. bis 30.06. eines jeden Jahres laufen. Diese unterschiedlichen Zeiträume ermöglichten einen wirtschaftsjahrübergreifenden Mittelabruf und ermöglichten die Bildung stiller Reserven. Diese konnten zum Ausgleich der aufgehenden Schere zwischen Erträgen und Aufwendungen benutzt werden. Diese Vorgehensweise ist in jedem neuen Wirtschaftsjahr und dessen Planung transparent vorgelegt worden. Dieses Verfahren lässt sich aber nicht fortführen, weil diese stillen Reserven im Wirtschaftsplan 2011/2012 aufgebraucht sein werden. So weist die mittelfristige Finanzplanung des Theaters ab 2012/2013 aufsteigende Defizite in Höhe von 172.000,00 € in 2012/2013 bis 223.000,00 € in 2015/2016 aus trotz steigender Zuschüsse und Eintrittsgelderhöhung.
Die Verwaltung schlägt vor zur Finanzierung der Deckung dieser Fehlbeträge eine Rückstellung in Höhe von 325.000,00 € zu bilden, um nicht die versäumten Zahlungen der Vorjahre auf die Folgejahre zu verschieben. Für den Gesellschafter Landkreis Lüneburg hat der Kreistag am 20.12.2011 der überplanmäßigen Rückstellungsbildung zugestimmt.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist durch Mehrerträge, die 2011 bei der Gewerbesteuer erzielt worden sind, gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 1.055.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja (Deckung durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer
Kostenstelle: 21020 Kostenträger: 61100104 Sachkonto: 3013000
Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Einer überplanmäßigen Aufwendung zur Bildung von Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung bei der Friedrich-Ebert-Brücke und für die Deckung der Fehlbeträge der Theater GmbH in Höhe von insgesamt 1.055.000,- € wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 43 GemHKVO und § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2011 zugestimmt.
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