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Sachverhalt:
Der Rat hat am 03.02.2011 die Errichtung der Stiftung „Lüneburger Museumsstiftung“ beschlossen (VO/3617/10-1). Demnach ist die Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von 25.000 € auszustatten.
Um die Stiftung auf ein finanziell größeres Fundament zu stellen, soll die Stiftungseinlage auf 200.000 € aufgestockt werden.
Gem. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG kann eine überplanmäßige Auszahlung für die Erhöhung des Stiftungskapitals beantragt werden. Als Deckung wird vorgeschlagen, den zu bildenden Haushaltsrest für die Kapitaleinlage der GfA i.H.v. 250.000 € heranzuziehen. Die finanzielle Situation der GfA AöR ist sehr gut, so dass auf die Zahlung der Einlage verzichtet werden kann.
Die überplanmäßige Auszahlung ist folglich zulässig und bedarf gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG der Zustimmung durch den Rat.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 200.000,00 € c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020 Produkt / Kostenträger: 53700102 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag:
Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 200.000€ bei der Investitions-Nr. 01-252-001 „Museumslandschaft“ und der Deckung aus der Investitions-Nr. 01-537-001 „Kapitaleinlage GfA“ zugestimmt. |
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