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Sachverhalt:
Als Ersatzlösung für den vor Jahren auf der Ostseite der Schießgrabenstraße zurückgebauten zu schmalen Radweg wurde im Verkehrsausschuss am 01.06.2011 der Bau einer Rampe in Mindestausführung von der Ecke Altenbrückertorstraße runter zum Lösegraben für 30.000 € sowie die Verbesserung der Rampen beidseits der Brücke im Zuge der Willy-Brandt-Straße über die Ilmenau für 45.000 € beschlossen.
Daraufhin wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 21.06.2011 ein Antrag zur Ratsitzung am 07.07.2011 mit dem Ziel gestellt, die Radverkehrsführung im Bereich der Schießgrabenstraße auf andere Art und Weise zu verbessern. Es wurden hierzu vier konkrete Vorschläge unterbreitet:
1. Einrichtung eines Gegenrichtungsradweges auf der Westseite 2. Einrichtung eines „Angebotsstreifens“ auf der Ostseite 3. Anbindung des Lösegrabenweges auf Niveau der Schießgrabenstraße 4. Einrichtung eines „aufgeständerten Fahrradweges“ auf der Ostseite im Bereich der vorhandenen Grünfläche
zu 1.: Die Benutzung von Radwegen in der Gegenrichtung, also von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung, ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Im Verlauf der Schießgrabenstraße befinden sich 18 schwer einsehbaren Grundstückszufahrten. Darüber hinaus entsprechen die tatsächlich vorhandenen Breiten auf der Westseite der Schießgrabenstraße (Gehweg 2,00 m/ Radweg 1,50 m) nicht annähernd den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, die für einen Gegenrichtungsradweg Breiten von 2,50 m für den Gehweg, 2,50 m für den Gegenrichtungsradweg und 0,75 m für den Sicherheitsstreifen neben den Parkständen vorsehen. Das heißt, ohne Aufgabe des vorhandenen Parkstreifens kann nach den einschlägigen Vorschriften und baulichen Vorgaben die Einrichtung eines Gegenrichtungsradweges auf der Westseite der Schießgrabenstraße nicht erfolgen.
zu 2.: Die Einrichtung eines Radfahrstreifens oder die Wiederanlage eines regelkonformen Hochbordradweges auf der Ostseite bedeuten bei Beibehaltung der Allee den Wegfall einer Geradeausspur in Richtung Scholze-Kreuzung/Adendorf. Welche Konsequenzen dies für die Verkehrsführung im weiteren Verlauf des Stadtringes hat, müsste anhand von aufwändigen Verkehrssimulationen untersucht werden.
zu 3.: Die Kosten für eine befestigte Rampe mit Geländer und 10% Gefälle (und damit mit Eingriff in die Böschung) betragen ca. 75.000 €, für eine behindertengerechte Rampe mit 6% Gefälle und Zwischenpodesten rund 130.000 €, wobei die daraus resultierende Abwicklungslänge von ca. 115 m zu massiven Eingriffen in die bestehende Böschung führen würde. Bei zwei Rampen sind diese Kostenansätze dementsprechend zu verdoppeln.
zu 4.: Für dieses Bauwerk ist bei einer Länge von 290 m mit Investitionen in Höhe von 725.000 € zu rechnen, zzgl. der Kosten für zwei neue Treppenanlagen hinunter zum Lösegraben. Auch hier wären erhebliche Eingriffe in die vorhandene Böschung erforderlich.
In der Ratssitzung am 07.07.2011 wurde beschlossen, den obigen Antrag zur weiteren Beratung in den Verkehrsausschuss zu verweisen.
Da zwischenzeitig die Beschlüsse vom 01.06.2011 umgesetzt wurden, sieht sich die Verwaltung lediglich in der Lage, auf die veranlassten Maßnahmen wie folgt näher einzugehen:
Die „Rampe mit Mindestausführung“ von der Ecke Altenbrückertorstraße hinunter zum Lösegraben mit Winkelstützmauer und Geländer sowie einer Mineralgemischdecke wie beim Treidelpfad bzw. im Kurpark wurde realisiert; ebenso die südliche Rampe an der Willy-Brandt-Straße bei Schröders Garten, wobei durch die Bauform als Sabalithdecke rund 200 qm ehemalige Asphaltdecke entsiegelt werden konnten.
Als Bestandteil des Radwegebauprogrammes 2012 soll dann als nächstes der Neubau der Rampe von der Brücke Willy-Brandt-Straße zum Lösegraben sowie der Wegeverbindung zum Wandrahmpark erfolgen, um bereits ab der Kreuzung Stresemannstraße/Friedrich-Ebert Brücke rechtsseitig der Willy-Brandt-Straße eine attraktive Radwegeführung anbieten zu können. Diese Verbindung entlang des Lösegrabens soll perspektivisch noch um die Weiterfahrtmöglichkeit entlang des Wohnparkes am Wasserturm sowie um eine Geh- und Radwegverbindung über das Lösegrabenwehr erweitert werden. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verbesserung der Radverkehrssituation auf der Ostseite der Schießgrabenstraße und entlang des Lösegrabens zur Kenntnis.
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