Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Soweit für die fachliche Arbeit des Verkehrsausschusses relevant, werden im Dezernat III der Hansestadt Lüneburg folgende Aufgaben wahrgenommen:
1. Straßenverkehrsbehördliche Maßnahmen gemäß Straßenverkehrsordnung: Die Hansestadt Lüneburg ist für alle Straßen ihres Bereiches (ausgenommen Bundesautobahn) zuständige Straßenverkehrsbehörde. Das Straßenverkehrsrecht gehört zum übertragenen Wirkungskreis, das heißt, die Hansestadt führt grundsätzlich das geltende Bundesrecht nach Maßgabe hierfür bestehender Vorschriften aus. Der Verkehrsausschuss des Rates kann selbstverständlich straßenverkehrliche Belange aller Art erörtern, jedoch grundsätzlich nicht abschließend entscheiden; er spricht insoweit Empfehlungen aus. Verkehrsregelungen werden auf Grundlage entsprechender straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen getroffen.
Maßgebliche Bundesvorschriften sind im Wesentlichen: Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung, Ordnungswidrigkeitengesetz mit Bußgeldkatalog.
Darüber hinaus wird der Bereich Ordnung zur Vermeidung von Konflikten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit bzw. auch der Parkraumsituation frühzeitig in Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie bei der Planung von Verkehrsanlagen aller Art eingebunden.
2. ÖPNV-Förderung und Radverkehrsplanung: Einzelne Projekte werden regelmäßig im Verkehrsausschuss vorgestellt. Aktuell sind derzeit:
- Bau einer zweiten Fahrradabstellanlage am Westbahnhof - Installation eines Fahrgastinformationssystems am ZOB - Vorbereitung der Maßnahmen der 2. Umsetzungsstufe zur Optimierung des Stadtbusverkehrs - Einrichtung einer Anlaufstelle für Elektromobilität Am Graalwall (Stichwort: Mobilitätszentrale) - Koordinierung Haltestellenbaumaßnahmen 2012
Darüber hinaus wird der Bereich Ordnung gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Verkehrsentwicklung zur Vermeidung von Konflikten im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit bzw. auch der Parkraumsituation frühzeitig in Bebauungsplan- und Baugenehmigungsverfahren sowie bei der Planung von Verkehrsanlagen aller Art eingebunden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 15,-- aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
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