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Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 137 wurde am 26.11.2009 vom Rat der Hansestadt Lüneburg beschlossen, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Universität Lüneburg zu ermöglichen. Gegen diesen Bebauungsplan hat ein angrenzender Nachbar eine Normenkontrolle beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt. Der Bebauungsplan setzt auf einem Streifen von 2,2 m auf dem Grundstück des Klägers eine öffentliche Verkehrsfläche, sowie Straßenbegleitgrün fest. Vorgesehen ist dort südlich der neuen Straße einen Gehweg anzulegen. Bisher ist der Eigentümer nicht bereit, diese Flächen zur Herstellung einer solchen öffentlichen Verkehrsfläche zu verkaufen. Nun soll in einem ersten Änderungsverfahren die Festsetzung dieser Fläche erneut überprüft werden. Sofern keine Alternative gefunden werden kann, ist erneut abzuwägen und über die Festsetzung dieser Verkehrsfläche zu entscheiden. Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Anlage ist Bestandteil der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 100 Euro aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Geltungsbereich
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für einen kleinen Teil des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana Universität“ wird die 1. Änderung gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Im Rahmen des Planverfahrens ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang durchzuführen.
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