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Vorlage - VO/4376/11  

 
 
Betreff: Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Zabel, Anke
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Bearbeiter/-in: Schultz, Susanne
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
21.12.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt. (Für die beratenden Mitglieder liegt dieser Einladung eine Daten-CD bei.)

 

Beim Haushaltsplan handelt es sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den  gebildeten Teilhaushalten zusammengefasst.

 

Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten der Stadtverwaltung wider (Ausnahme: Mehrere kleine Organisationseinheiten wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der Haushaltsplan der Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind 5 Teilhaushalte dem Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen:

 

1.      Teilhaushalt 50010:              Familie und Bildung

2.      Teilhaushalt 51000:              Regionalbereiche Familie und Bildung

3.      Teilhaushalt 55000:              Zentrale Dienste der Jugendhilfe

4.      Teilhaushalt 55500:              Bildung

5.      Teilhaushalt 57000:              Kinder und Familie

 

Die Teilhaushalte finden Sie im Haushaltsplanentwurf Band I wieder. Eine gesonderte Darstellung der Produkte finden Sie im Haushaltsplanentwurf Band II.

 

Die anfallenden Zweckausgaben im Bereich der Jugendhilfe werden im Rahmen des Finanzvertrages vom Landkreis Lüneburg nahezu vollständig erstattet. Die Personal- und Sachkosten werden pauschaliert abgegolten.

 

In der Anlage finden Sie eine Liste der Produkte, die durch den Jugendhilfeausschuss zu erörtern sind.

 

Größere finanzielle Veränderungen bei den einzelnen Produkten werden in einem mündlichen Vortrag der Verwaltung gesondert erläutert.

 

Hinweise zum Haushaltsplanentwurf 2012

Bei der Durchsicht des Haushaltsplanentwurfes haben sich noch einige Änderungen ergeben. Diese werden als Tischvorlage zur Kenntnis vorgelegt werden.

 

Bislang wurden unter dem Produkt 315601 – Stadtteilorientierte Arbeit Leistungen dargestellt, die sowohl in die Entscheidung des Sozial- und Gesundheitsausschuss (Freiwillige Leistungen im Sozialbereich) fielen als auch in die Entscheidung des Jugendhilfeausschusses (Stadtteilorientierte Arbeit). Dies führte jedoch in der Vergangenheit in den Ausschüssen zu Problemen. Um dieses Problem zu lösen, wurde die Produktgruppe 315  neu aufgeteilt. Die freiwilligen Leistungen werden nun auf die Produkte 315001 - Soziale Einrichtungen, 315101 - Soziale Einrichtungen für Ältere und 315301 - Soziale Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aufgeteilt. Die Stadtteilorientierte Arbeit wird nun allein unter dem Produkt 315601- Andere soziale Einrichtungen (Stadtteilorientierte Arbeit) geführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              50,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

Anlagen:

Anlagen:

Liste der Kostenträger der erstattungsfähigen Jugendhilfeleistungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2012 mit den Ergänzungen der Tischvorlage zustimmend zur Kenntnis.