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Sachverhalt:
Aufgrund des Beschlusses des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 03.11.2005 erhält der Diakonieverband Lüneburg einen jährlichen Zuwendungsbetrag von 5.000,- € für das Beratungsangebot der Ehe- und Lebensberatung. Seit 2006 ist die Ehe- und Lebensberatung als stadtteilorientiertes Beratungsangebot im Geschwister-Scholl-Haus installiert. Die Beratungsangebote richten sich an Einzelpersonen, Paare, darüber hinaus finden Gruppenangebote statt. Gruppenangebote finden beispielsweise für Kinder und Eltern, die sich in Trennungssituationen befinden, statt. Die Ehe- und Lebensberatung hat sich als fester Bestandteil im Angebotsspektrum des Geschwister-Scholl-Hauses etabliert und bewährt.
Mit Antrag vom 31.10.2011 bittet der Leiter des Diakonieverbandes, Herr Siller, den jährlichen Zuwendungsbetrag von 5.000,- € für fünf Jahre zu verlängern, um die erfolgreiche Arbeit der Ehe- und Lebensberatung im Geschwister-Scholl-Haus fortsetzen zu können.
Für weiteren, ergänzenden Vortrag steht Herr Siller im Sozial- und Gesundheitsausschuss zur Verfügung. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 50010 ERGR / 50210 Produkt / Kostenträger: 315602 / 31560202 Haushaltsjahr: 2012
e) mögliche Einnahmen: Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Förderantrag des Diakonieverbandes zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Verwaltung ein entsprechendes Budget im Produkt „Andere soziale Einrichtungen“ (Produkt: 315602 - Kostenträger 31560202) vorzuhalten. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Diakonieverband Lüneburg eine Vereinbarung mit dem Inhalt zu schließen, dass für 2012 ein Zuschuss i.H.v 5.000,- € gewährt wird und dass sich die jährliche Zuschussgewährung jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert, wenn sie nicht mit einer Frist von mindestens 6 Monaten vor Ablauf von einer der Vertragsparteien ausdrücklich schriftlich gekündigt wird. |
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