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Sachverhalt:
Bei Gründung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) hat sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, für die Geschäftsjahre 1999 – 2003 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 301.662,21 € an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit für den Zeitraum 2004 - 2008 zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter aufgefordert, sich wiederum zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten. Die Zuschussverpflichtung der Hansestadt Lüneburg wurde mit dem Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 18.05.2004 auf jährlich 331.662,21 € bis 2008 festgesetzt.
Die aktuelle Zuschussvereinbarung endet gemäß § 2 am 31. Dezember 2011. Die Vereinbarung soll für die Jahre 2012 bis 2016 verlängert werden und die Hansestadt Lüneburg verpflichten, erneut jährlich 330.000 € zu zahlen.
Die Vereinbarung ist am 21.12.2012 geschlossen worden.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 660.000,00 c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 22010 Produkt / Kostenträger: 4317000 Haushaltsjahr: 2012/2013 und im Finanzplan bis 2015
e) mögliche Einnahmen:
Beschlussvorschlag:
Der am 21.12.2012 zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburg Marketing GmbH geschlossenen Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für fünf Jahre bis zum 31.12.2016 wird zugestimmt. Der jährliche Zuschussbetrag beträgt 330.000,00€. |
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